Zweiter Bildungsweg
Auch Erwachsene können den Lehrabschluss machen
Es ist nie zu spät einen Lehrabschluss zu machen. Dazu gibt es spezielle Angebote für Erwachsene. Welche das sind und was für Voraussetzungen es zum erfolgreichen Abschluss braucht, erfährst du hier.
SALZBURG. Es gibt verschiedene Gründe, weshalb man eine Lehre im zweiten Bildungsweg machen möchte. Vielleicht hat man die eigene Lehre damals abgebrochen oder bekam eine gute Stelle als Hilfskraft. Und dennoch kommt oftmals später der Wunsch, den Lehrabschluss nachzuholen.
Simone Smöch vom Berufsförderungsinstitut (BFI) Salzburg, zuständig für Bildungsmanagement in den Bereichen "Wirtschaft und Technik" und "Lehrabschluss im 2. Bildungsweg", erklärt, warum ein Lehrabschluss immer eine gute Option ist: "Man hat als Fachkraft verbesserte Chancen am Arbeitsmarkt. Genauso wird man durch den Kollektivvertrag besser eingestuft – etwa in Bezug auf das Gehalt und einen Berufsschutz. Durch den Lehrabschluss entstehen auch Möglichkeiten, noch weitere Ausbildungen zu machen, etwa die Berufsreifeprüfung (externe Matura)."
Voraussetzungen
Grundsätzlich gilt das Angebot nur für erwachsene Personen. "Meist sind es Menschen, die zwischen 22 und 50 Jahre alt sind, das Mindestalter ist 18 Jahre", erklärt Smöch. Und es braucht eine einschlägige berufliche Praxis von mindestens eineinhalb Jahren. Inhaltlich muss man sich auf die Lehrabschlussprüfung vorbereiten. Das kann durch Vorbereitungskurse, etwa beim BFI, gemacht werden.
Smöch erklärt: "Es gibt keine Verpflichtung, diese Vorbereitungskurse zu machen, nur wird niemand ohne diese Vorbereitung die Lehrabschlussprüfung bestehen. Diese Kurse sind so etwas wie die Berufsschule für Erwachsene." Für die Lehrabschlussprüfung selbst muss man sich bei der Wirtschaftskammer anmelden.
Kosten
Oft werden die Kosten für den Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg sogar vom Arbeitsmarktservice oder dem Betrieb übernommen. Meist werde der Lehrabschluss für beide Seiten als "richtig und wichtig" erachtet, betont Smöch. Dazu muss man das Vorhaben natürlich mit den jeweiligen Stellen abklären und die Zustimmung erhalten. Auch privat ist es möglich den Lehrabschluss in Angriff zu nehmen, insofern die Voraussetzungen – vor allem die einschlägige Berufspraxis – gegeben sind.
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