Gender Pay Gap
Salzburgerinnen verdienen um 15 Prozent weniger als Salzburger

- Zwischen Männern und Frauen bestehen immer noch geschlechtsspezifische Gehaltsdifferenzen, auch in Salzburg.
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Frauen verdienen in Salzburg 15 Prozent weniger als Männer. Das bedeutet, dass sie rechnerisch 55 Tage im Jahr unbezahlt arbeiten. Hochgerechnet auf ein Arbeitsleben könnten Frauen sich um das entgangene Geld eine Eigentumswohnung leisten.
SALZBURG. Am 16. Februar 2023, ist der sogenannte "Equal Pay Day"*. Dieser Tag zeigt auf, wie groß die Einkommensdifferenz zwischen Männern und Frauen ist, wenn sie die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten. Diese geschlechtsspezifische Lohnlücke wird "Gender Pay Gap" genannt.
* Die Zahlen für den EPD 2023 basieren auf der Einkommensstatistik 2021.
Frauen verlieren quasi eine Eigentumswohnung
Aktuell beläuft sich der Gender Pay Gap auf 13 Prozent. Das sind 47 Kalendertage, die Frauen rechnerisch unbezahlt arbeiten. Salzburg liegt übrigens darüber! Im Österreichschnitt ergibt das eine Differenz von ca. 6.000 Euro pro Jahr. Hochgerechnet auf ein Arbeitsleben von 40 Jahren könnte Frau sich um dieses Geld eine Eigentumswohnung leisten.
Gleichzeitig reduziert das geringere Einkommen die Pensionsbemessungsgrundlage. Dadurch sind Frauenpensionen im Schnitt um 700 Euro geringer als Männerpensionen.

- Gleichzeitig reduziert das geringere Einkommen die Pensionsbemessungsgrundlage. Dadurch sind Frauenpensionen im Schnitt um 700 Euro geringer als Männerpensionen.
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Salzburgerinnen stehen noch schlechter da
Entscheidend für die tatsächliche Höhe des Einkommensunterschieds ist das Bundesland. Während in Wien der Pay Gap mit 3 Prozent verhältnismäßig klein ist, liegt er in Salzburg bei 15 Prozent* und damit über dem Österreichschnitt. Das ergibt in Salzburg 55 Tagen, an denen Frauen rechnerisch unbezahlt arbeiten.
* Quelle: STATISTIK AUSTRIA, Lohnsteuerdaten – Sozialstatistische Auswertungen nach Bundesländern.
Zahlen aus der Pandemie
Da die Zahlen für den "Equal Pay Day" 2023 auf der Einkommensstatistik 2021 basieren, ist hier die Pandemie noch mitzudenken. Die Pandemie hat viele Frauen in die Teilzeit oder ganz aus dem Job gedrängt. Diese Frauen fallen aber aus dieser Statistik heraus, denn sie vergleicht ausschließlich ganzjährig vollbeschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Vier Punkte, die zu mehr Fairness führen
Laut Landesrätin Andrea Klambauer (Neos), zuständig für die Themen Frauen, Gleichberechtigung und Familie, können diese vier Punkte zu mehr Fairness führen:
- Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung
- Aufteilung der Care-Arbeit
- Pensionssplitting
- Einkommensberichte einsehen

- Landesrätin Andrea Klambauer: "Eine faire Aufteilung der Care-Arbeit hat langfristig die positivste Auswirkung."
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1. Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung
Landesrätin Andrea Klambauer will mit dem Gratis-Kindergarten einen ersten Schritt gegen den "Gender Pay Gap" setzen. "Es braucht jedenfalls den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung, damit keine Frau auf Berufstätigkeit verzichten muss, obwohl sie gerne arbeiten möchte", so Klambauer.
2. Aufteilung der Care-Arbeit
"Eine faire Aufteilung der Care-Arbeit hat langfristig die positivste Auswirkung. Das ermöglicht Frauen die Berufstätigkeit. Langfristig gedacht bedeutet das einen Schutz vor der Altersarmut. Gerade in der Pension schlägt sich eine sehr lange Teilzeitarbeit negativ nieder“, sagt die Landesrätin.
Fakten: Frauen erhielten 2021 eine Alterspension von durchschnittlich 1.242 Euro als monatliche Bruttoleistung, Männer 2.130 Euro.
3. Das Pensionssplitting
Eine weitere Möglichkeit, dem Nachteil in der Alterspension entgegenzuwirken, sei das Pensionssplitting, so Klambauer: „Ich rate allen Familien sich über das Pensionssplitting zu informieren. Dazu gibt es vom Land Salzburg und meinem Resort eine gute Broschüre. Hier bekommt man einen guten Überblick, welche Auswirkungen Ausfälle im Berufsleben haben."

- Frauen verdienen in Salzburg 15 Prozent weniger als Männer. Das bedeutet, dass sie rechnerisch 55 Tage im Jahr unbezahlt arbeiten.
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4. Einkommensberichte anschauen
Die Landesrätin rät außerdem, sich die Einkommensberichte der Firmen anzuschauen: "In der Privatwirtschaft müssen Einkommensberichte ab 150 Mitarbeitern offengelegt werden. Darin wird sichtbar, was in jeder Kollektivvertragseinstufung gezahlt wird. Frauen können ihr Gehalt im Vergleich zur Gesamtheit einschätzen und damit auch selbstbewusster in Lohnverhandlungen gehen", so Klambauer.
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