„Ab nach Ebensee zum Hotel Steinbruch“

Viele Menschen veröffentlichen ihre Agressionen – zumeist unter dem Schutz der Anonymität – im Internet. | Foto: Fotolia/Jeanette Dietl
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ALTMÜNSTER. „Ganzkriminelle Desperados“, „Verräter“ und „Gesindel“: Das waren noch die harmlosen Internet-Postings, die seit Bekanntwerden der Flüchtlingsunterbringung in Altmünster im Internet zu finden waren. Gehässig, und zumeist unter dem Deckmantel der Anonymität, reagierten sich frustrierte Menschen in diversen Internetforen an der Politik, staatlichen Organen und – in erster Linie – an Flüchtlingen ab. Im Expertenjargon spricht man dabei von einem „shit storm“. Also „einem Sturm der Entrüstung, der zum Teil mit beleidigenden Äußerungen einhergeht“ – so definiert dieses Phänomen zumindest der Duden. Allerdings blieb es in zahlreichen Foren – wie etwa auf der Internetplattform salzi.at – nicht nur bei „beleidigenden Äußerungen“.
Dort lief die Diskussion weit über jedwede moralische und rechtliche Grenze hinaus, was zur Schließung des Diskussionsforums führte. Ähnliches spielte sich bei Tageszeitungen ab, die ihre Foren mittlerweile geschlossen haben.

NS-Wiederbetätigung?
Absoluter Tiefpunkt waren eindeutig nationalsozialistische Kommentare. So verlangte etwa ein User auf salzi.at: „Ab nach Ebensee zum Hotel Steinbruch, dann sind wir dieses Pak wieder los“. Ein weiteres Posting war so jenseitig, dass es vom salzi.at-Team gar nicht erst online freigeschalten wurden. Der User „blümchen“ schrieb: „Die Negersauen gehören in den Steinbrauch nach Ebensee und dort vergast“.

„Auf unserer Seite haben Leser zu den Berichten über das Asylwerberheim mehr als 500 Kommentare geschrieben. Neben objektiven und spannenden Wortmeldungen waren leider viele davon absolut hetzerisch und menschenunwürdig. Eine sachliche Diskussion war daher nicht mehr gegeben, woraufhin das Diskussionsforum geschlossen werden musste“, so salzi.at-Gründer Philipp Wiatschka. Hasserfüllte Postings gab es aber auch auf einer Facebook-Seite, die sich gegen die Unterbringung der Asylwerber in Altmünster richtet. Dort sorgte ein junger Altmünsterer mit der Ankündigung „MG (Maschinengewehr, Anm. der Red.) wird aufgestellt :-)“ für Aufregung.

Freie Meinungsäußerung
Obwohl sich viele der Internetbenutzer in Sicherheit wiegen, ihre „Postings“ seien durch das Recht auf freie Meinungsäußerung abgesichert, trifft dies keineswegs zu. Vielmehr kennt der Gesetzgeber eine Reihe von Einschränkungen der Meinungsfreiheit.
Voraussetzung, dass Delikte wie Verhetzung, die Aufforderung oder Gutheißung von strafbaren Handlungen oder Wiederbetätigung strafbar sind, ist deren öffentliche Begehung. Diese „Öffentlichkeit“ ist im Regelfall ab zehn Personen – oder eben bei einer Veröffentlichung im Internet gegeben, sagt der Linzer Strafrechtsprofessor Alois Birklbauer. „Eine Verurteilung aufgrund eines Postings kommt immer wieder vor, weil vieles, wie der Aufruf zu einer Straftat, natürlich nicht durch die freie Meinungsäußerung gedeckt ist. Auch wenn es gegen eine Volksgruppe geht, ist der Tatbestand der Verhetzung schnell erreicht“, mahnt der Experte.

Asylwerber: Zahlen, Daten, Fakten

„Ja es stimmt, es gibt mancherorts Probleme, davor braucht man nicht die Augen zuzumachen. Aber es gibt in Österreich kein Problem mit breiter Kriminalität von Asylsuchenden“, sagt Karl-Heinz Grundböck, Sprecher des Innenministeriums.

„Bandenproblem“
2009 wies BKA-Chef Ernst Geiger darauf hin, dass Asyl oft von Diebesbanden als Vorwand genutzt wird, weil sie meinen, damit der Justiz ein Schnippchen schlagen zu können. Auf frischer Tat ertappt, stellen diese einen Asylantrag und werden – obwohl sie in Haft sitzen und abgeschoben werden – als Asylwerber gezählt. Straftaten, die mit einer Freihheitsstrafe von über fünf Jahren Gefängnis bestraft werden, sind ohnehin ein „Asylausschließungsgrund“. Im Innenministerium betont man, dass es wegen der beschleunigten Verfahren immer weniger attraktiv sei, Asyl als Vorwand zu benutzen. 60 Prozent der Verfahren werden innerhalb der ersten drei Monate abgeschlossen, 80 Prozent dauern nicht länger als sechs Monate.
Seriöse Auskunft über die Straffälligkeit von Asylwerbern geben die polizeilich ermittelten Tatverdächtigen. 2011 hatten 7601 tatverdächtige Fremde den Aufenthaltsstatus „Asylwerber“. Das sind 9,9 Prozent aller ermittelten fremden Tatverdächtigen. Als „Fremde“ zählen aber etwa auch Deutsche (4,4 Prozent der ermittelten tatverdächtigen Fremden 2010) und alle anderen EU-Bürger.

„Kosten“ pro Asylwerber
Da Asylwerber nicht arbeiten dürfen, werden sie vom Staat „grundversorgt“. Wenn sie in einer organisierten Unterkunft wohnen, bekommen sie 40 Euro Taschengeld pro Monat – zusätzlich 150 Euro pro Jahr für Bekleidung und 200 Euro pro Jahr für Schulbedarf und Essen. Wohnen Flüchtlinge selbstständig, erhalten sie 290 Euro pro Monat für Unterbringung, Verpflegung und Strom. Allerdings muss nachgewiesen werden, dass man mit den 290 Euro tatsächlich Miete zahlt.

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