Bauschuttaufbereitungsanalge in Steeg: "Asbestlagerung nicht geplant"

Bauschutt könnte baldauf einer Anlage in Steeg (Bad Goisern) nahe dem Hallstättersee gelagert werden. | Foto: Symbolfoto  – panthermedia_net/tempic
  • Bauschutt könnte baldauf einer Anlage in Steeg (Bad Goisern) nahe dem Hallstättersee gelagert werden.
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BAD GOISERN (pg, km). Die geplante Errichtung einer Aufbereitungsanlage für Bauschutt ist in Bad Goisern derzeit ein großes Gesprächsthema. Genauer gesagt im Ortsteil Steeg, wo – nahe des Umspannwerkes der Energie AG – unweit des Seeufers auf dem ehemaligen Grundstück des Kellerwirtes besagtes Projekt umgesetzt werden soll. Gerüchte um die Aufbereitung und Lagerung von Asbest heizen die Spekulationen weiter an. "Es ist korrekt, dass derzeit eine Gewerbeverhandlung läuft, die sich mit der Errichtung einer Bauschuttaufbereitungsanlage beschäftigt", bestätigt Bad Goiserns Bürgermeister Peter Ellmer. Er repräsentiert in dieser Sache die betroffene Partei. "Dass wir mit Asbest arbeiten, stimmt überhaupt nicht", kommentiert Antragsteller Daniel Strobl, Erdarbeiten Strobl. Für weitere Auskünfte war der Bad Goiserer aber trotz mehrfacher Anfrage der BezirksRundschau nicht verfügbar. Wesentlich auskunftsreicher zeigte sich Bezirkshauptmann Alois Lanz: "Geplant sind eine Bauschuttaufbereitung mit mobilem Fels- bzw. Steinbrecher, Abstellplätze für Fahrzeuge und entsprechende Lagerplätze für den Bauschutt." Weil bei der ersten Verhandlung viele Unstimmigkeiten aufgetaucht seien, sollen nun bis zum nächsten Termin Verbesserungsvorschläge gemacht werden. "Die nächste Verhandlung findet frühestens im April statt", so Bezirkshauptmann Lanz. Er versichert, dass sich Sachverständige mit den entsprechenden Punkten auseinandersetzen werden.

Ausnahme für Seeuferschutz

Die geplante Anlage würde sich knapp 100 Meter vom Seeufer befinden, somit also in der Seeuferschutzzone liegen (Details im "Zur Sache"-Kasten). "Eine Ausnahmeverordnung ist für den Hallstättersee derzeit noch nicht vorhanden", erklärt Karin Möstl, Abteilung Naturschutz des Landes OÖ., "eine solche ist jedoch bereits in Ausarbeitung." Ebenso liege Bürgermeister Ellmer zufolge bereits die richtige Widmung für das besagte Grundstück vor.

Anrainer haben Zweifel

Unter den Skeptikern ist auch die Energie AG, die das Umspannwerk Steeg betreibt. "Als wir das Kraftwerk gebaut haben, waren die Voraussetzungen anders. Wir haben also gewisse Vorkehrungen nicht getroffen", erklärt Michael Frostel, Konzernsprecher der Energie AG. So gab es also keine Vorkehrungen gegen zusätzliche Vibration und Staubentwicklung. "Es werden Beschädigungen der Anlagen und eine hiermit verbundene Einschränkung bis hin zu einem Ausfall des Betriebes befürchtet." Auch Anrainer hatten Bedenken wegen der Lärm- und Staubbelästigung geäußert. Ein Amtsarzt soll mögliche Gesundheitsrisiken ermitteln. "Als betroffene Anrainer sind wir nicht nur über die Anlage selbst entsetzt, sondern auch darüber, dass die Abteilung Naturschutz des Landes OÖ offenbar sehr daran interessiert ist, den Uferschutz des Hallstättersees abzuschaffen", erklärt Anrainerin Elisabeth Scheutz. "Eine Ausnahmeverordnung wird weitere 'Ausnahmen' nach sich ziehen und die Natur am Hallstättersee nachhaltig zerstören."

Bürgerinitiative "Lebenswertes Wohnen am Hallstättersee" trifft sich am 10. März

Weil die Anrainer ihre Möglichkeiten bezüglich der geplanten Bauschuttaufbereitungsanlage in Steeg diskutieren wollen, findet am 10. März um 18 Uhr beim Steegwirt eine Informationsveranstaltung statt. Zudem wurde die Bürgerinitiative "Lebenswertes Wohnen am Hallstättersee" gegründet. Eine Petition ist ebenfalls geplant.

Zur Sache

Nach der Bestimmung der "Seeuferschutzzone" ist jeder Eingriff in das Landschaftsbild und im Grünland in den Naturhaushalt an allen Seen samt ihren Ufern bis zu einer Entfernung von 500 Metern landeinwärts verboten. Die Seeuferschutzzone besteht an allen oberösterreichischen Seen. Sie gibt es bereits seit mehr als 40 Jahren. Stellt die zuständige Behörde aber fest, dass die Erhaltung des Landschaftsbildes oder des Naturhaushaltes nicht verletzt wird, kann eine Seeuferschutzausnahmeverordnung getroffen werden. Diese Ausnahmen gibt es bereits am Traunsee in den Gemeinden Altmünster, Ebensee, Gmunden und Traunkirchen. Eine solche ist auch für den Hallstättersee geplant. Dadurch können, je nach örtlicher Situation und fachlicher Vertretbarkeit, unnötige Einzelverfahren innerhalb der betroffenen Schutzzone vermieden werden.

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