Landesverwaltungsgericht erteilt Schleppliftanlage auf der Gjaidalm eine Absage

Dem geplanten Schlepplift nahe der Gjaidalm wurde vom Landesverwaltungsgericht eine Absage erteilt. | Foto: Repro Perstl
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Nachdem die Umweltanwaltschaft interveniert hatte, lehnte nun das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich die naturschutzrechtliche Bewilligung für die geplante Schleppliftanlage auf der Gjaidalm ab. LAbg. Ulrike Schwarz von den Grünen befürwortet das Urteil, Bürgermeister Egon Höll ist "entsetzt, traurig und entäuscht".

OBERTRAUN. Konkret ging es beim Projekt am Krippenstein darum, dass ein etwa 300 Meter langer Schlepplift die Erreichbarkeit der Gjaidalm verbessern und die Gästefrequenz dadurch erhöhen sollte. Die Bezirkshauptmannschaft Gmunden hatte im Vorfeld die naturschutzrechtliche Bewilligung für die Errichtung unter Vorschreibung von Auflagen und Bedingungen erteilt. Nach Ansicht der Behörde habe der Amtssachverständige für Natur- und Landschaftsschutz das Vorhaben zwar negativ beurteilt, es würden jedoch die im Rahmen der durchzuführenden Interessenabwägung vorgebrachten privaten und öffentlichen Interessen an der Realisierung überwiegen.

Umweltanwaltschaft brachte Beschwerde ein

Gegen diesen Bescheid erhob unter anderem die OÖ Umweltanwaltschaft Beschwerde und brachte vor, dass die von der Behörde durchgeführte Interessenabwägung nicht entsprechend erfolgt sei. Das Landesverwaltungsgericht kam auf Basis der Verfahrensunterlagen und nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung nun zum Ergebnis, dass der Beschwerde Folge zu geben und der Antrag auf Erteilung der naturschutzrechtlichen Bewilligung abzuweisen ist. Begründung: "Mit der Realisierung des beantragten Vorhabens wird in das Landschaftsbild irreversibel eingegriffen und der Erholungswert der Landschaft erheblich beeinträchtigt. Durch die Vorschreibung von Auflagen und Bedingungen kann die Intensität des Eingriffs nicht in ausschlaggebendem Ausmaß verringert
werden." Die von der Liftbetriebsgesellschaft vorgebrachten Interessen, wie zeitgemäße Tourismuswirtschaft, Attraktivität der möglichen Angebote und Aufrechterhaltung des Winterbetriebes auf der Gjaidalm, wurden vom Landesverwaltungsgericht als nicht so wichtig eingestuft, als der Natur- und Landschaftsschutz.

Ulrike Schwarz: "Der Schutz unserer Natur hat sich durchgesetzt"

„Der Schutz unserer Natur hat sich durchgesetzt. Das ist gut und richtig. Das Verwaltungsgericht hat ganz klar erkannt, dass durch diesen Skilift die Natur irrreversibel geschädigt wird und dies in keiner Relation zu den wirtschaftlichen Interessen steht. In diesem Sinne ist dieses Urteil für uns Grüne auch wegweisend für andere Projekte. Tourismus-Projekte, die ebenfalls schwerste Eingriffe in Natur und Umwelt bedeuten. Davon muss Oberösterreich abgehen und auf sanften Tourismus einschwenken“, kommentiert die Grüne Tourismussprecherin LAbg. Ulrike Schwarz das Urteil.

Bürgermeister Egon Höll ist "entsetzt, traurig und entäuscht"

Anders sieht das Obertrauns Bürgermeiser Egon Höll: "Ich bin über die Entscheidung des LVW Gerichtshof entsetzt, traurig und entäuscht. Es ist die Entscheidung der Interessensabwägung gegen den Tellerlift/Zubringerlift für uns Obertrauner nicht nachvollziehbar. Die Entscheidung konterkariert einen einstimmigen Beschluss des Gemeinderats, einen positiven Naturschutzbescheid der BH Gmunden und eine Investitionsentscheidung und eine Investition die vom Land Oö, Land Stmk, Gde Obertraun, DAG und Planaibahnen getragen wird." Der Bau einer wenige hundert Meter langen Lifttrasse wäre wenige Meter neben einer bestehenden Piste und Gelände erfolgt, das früher auch baulich genutzt war. Es hätte sich um die Verlängerung eines völlig veralteten und nicht ungefährlichen, bereits bestehenden Tellerlift gehandelt. "Wir befinden uns in der touristischen Kernzone des Krippensteins und nicht in unberührter Dachstein Natur. Es handelt sich um einen reinen Zubringerlift zur Seilbahnstation. Es sind keine Pistenbauten geplant", so Höll.

Existenz der Gjaidalm gefährdet

Der Obertrauner Ortschef sieht die Existenz der Gjaidalm und seines Betreibers als extrem gefährdet, "zumal kein Pistenskifahrer in der Gjaidalm einkehrt, weil das Zu-Fuß-Gehen über den 20-minütigen Anstieg für 95 Prozent der heutigen Skigäste aus Qualitätsgründen nicht zumutbar ist. Es gibt somit im Skigebiet Krippenstein nur noch zwei Gastrobetriebe, die die Versorgung der Wintergäste nicht mehr abdecken können. Die Klage gegen den Lift haben der Mollner Kreis (NGOs) und der Umweltanwalt angestrengt und sich damit wieder einmal gegen den Wunsch der lokalen Bevölkerung gestellt."

Dem geplanten Schlepplift nahe der Gjaidalm wurde vom Landesverwaltungsgericht eine Absage erteilt. | Foto: Repro Perstl
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