Altreifen in Ohlsdorf
Umweltanwalt Martin Donat fordert Kurskorrektur

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Die "Einhausung" der Altreifendeponie in Ohlsdorf schlägt weiterhin große Wellen. Nun meldet sich auch der OÖ Umweltanwalt Martin Donat zu Wort und fordert: "Es braucht hier eine Kurskorrektur des Umweltresorts zugunsten des vorsorgenden Umweltschutzes." Die Umweltanwaltschaft hat ein Feststellungsverfahren eingebracht.

OHLSDORF. Die Altlastensanierungsbehörde hat der ERG Energetische Reifenverwertungs GmbH in Ohlsdorf die Genehmigung für die Sicherung des Altreifenablagerungsbereichs „Altes Reifenlager“ (Teil der Altlast O77 „Altreifen- und Altgummilager Ohlsdorf“) erteilt. Anstelle der 2011 festgelegten Räumung und Entsorgung oder Verwertung aller dort abgelagerten Abfälle (Altreifendeponie „Bienenhütte“ und Altreifendeponie „Altes Reifenlager“), wurde nur das „Lager Bienenhütte“ bis 2024 geräumt und verwertet. Das „Alte Reifenlager“ soll nun nicht geräumt werden, sondern lediglich gesichert und langfristig beobachtet werden. Die Sicherung soll durch eine 1,5 bis 3,5 Meter mächtige oberflächliche Abdeckung aus „nichtbindigem“ sandig-kiesigem Material und eine überlagernde, einen halben Meter mächtige Rekultivierungsdeckschicht erfolgen.

Verdeckter Schwelbrand ist nicht auszuschließen

Dadurch wird der Gaswiderstand zwar erhöht (weniger Sauerstoffzutritt), aber die Altlast bleibt doch noch gas-diffusionsoffen. Der Brand 2000 begann nämlich verdeckt durch Gasbildung und Druckaufbau im Inneren der Deponie. Dies soll durch eine Rest-Durchlässigkeit der geplanten Deckschicht vermieden werden. Es ist jedoch unklar und aus Sicht der Oö. Umweltanwaltschaft keineswegs gesichert, dass diese Restdurchgängigkeit auf Dauer erhalten bleibt und es in der Folge nicht doch wieder zu einem unerwünschten (teilweisen) Druckaufbau und in der Folge zu einem verdeckten Schwelbrand kommt. Beim Brand 2016 handelte es sich zwar um ein kleineres Brandereignis, er führt aber erneut vor Augen, wie latent die Gefahr auf dem Gelände bleibt. Anstelle einer Räumung (Sanierung) soll zusätzlich zur Abdeckung lediglich ein Gas- und Grundwassermonitoring erfolgen.

Bereits zwei Brandereignisse

Das Restrisiko wurde von der Behörde als niedrig genug eingeschätzt, um mit den Schutzinteressen, Zielen und Grundsätzen des Altlastensanierungsgesetzes (ALSAG) in Einklang zu stehen. Diese Änderungen wurden durch die ALSAG-Novelle 2024 (Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)) ermöglicht.

Die OÖ Umweltanwaltschaft hält fest: 

  • Das „Altes Reifenlager“ hat keine Basisabdichtung. 
  • Nach § Z 10 Deponie-Verordnung dürfen keine Altreifen deponiert werden. 
  • Die Deponie war in der Vergangenheit bereits von zwei Brandereignissen betroffen, dem Großbrand im Februar 2000 und dem Brand 2016. 
  • 2011 wurde explizit festgelegt, die Bereiche „Lager Bienenhütte“ und „Altes Reifenlager“ vollständig zu räumen und die Abfälle fachgerecht zu entsorgen bzw. zu verwerten. Auf Basis des Sanierungsprojekts vom 11.02.2011 hat die Behörde damals einen Zeitraum von etwa fünfeinhalb Jahren für die Sanierung veranschlagt. 
  • 15 Jahre nach Bescheiderlassung soll nun das „Alte Reifenlager“ belassen, zusätzlich abgedeckt und nur beobachtet werden. Dauerndes Monitoring soll hier dauerhaftes Sanieren ersetzen.

Entscheidung hat hohe Symbolkraft

„Die Entscheidung zum ‚Alten Reifenlager‘ in Ohlsdorf ist grundlegend und – was auch Folgeverfahren angeht – weitreichend und von hoher Symbolkraft. Es braucht hier eine Kurskorrektur des Umweltresorts zugunsten des vorsorgenden Umweltschutzes. Das nun von der Oö. Umweltanwaltschaft eingebrachte Feststellungsverfahren nach AWG (Abfallwirtschaftsgesetz) bietet dafür eine Möglichkeit“, sagt der oö. Umweltanwalt Martin Donat.

Oö. Umweltanwalt Martin Donat. | Foto: MeinBezirk OÖ
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