Staatsanwaltschaft ermittelt
Untreue-Vorwürfe gegen Ischler Bürgermeisterin Ines Schiller

Gegen die Ischler Bürgermeisterin Ines Schiller wurden Ermittlungen eingeleitet. Grund: Verdacht auf Untreue im Zusammenhang mit dem Hotelprojekt "Grand Elisabeth". | Foto: fotohofer.at
  • Gegen die Ischler Bürgermeisterin Ines Schiller wurden Ermittlungen eingeleitet. Grund: Verdacht auf Untreue im Zusammenhang mit dem Hotelprojekt "Grand Elisabeth".
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Gegen Ines Schiller, Bürgermeisterin von Bad Ischl, ist ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Konkret geht es um den Vorwurf der Untreue in Zusammenhang mit dem Baurechtsvertrag für das geplante Hotelprojekt „Grand Elisabeth“.

BAD ISCHL. Wie kürzlich bekannt wurde, hat die Staatsanwaltschaft Wels das Landeskriminalamt mit Ermittlungen gegen die Bad Ischler Bürgermeisterin Ines Schiller beauftragt. Zuvor war vom politischen Mitbewerb der SP-Politikerin eine Anzeige bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA.) eingebracht worden.
"Ich interpretiere diese Anzeige als weitere Eskalation einer Kampagne von politischen Mitbewerbern gegen meine Person, die seit dem Wahlkampf zur letzten Gemeinderatswahl im Gange ist. Tatsächlich schadet sie aber vor allem unserer schönen Stadt und belastet das bis dahin so erfolgreich gepflegte Miteinander", erklärt Schiller Bezüglich der aktuellen Vorwürfe sehen die Tatsachen ihrer Ansicht nach wie folgt aus: "Nach mehr als 20 Jahren intensiver Bemühungen der Gemeinde Bad Ischl und des Tourismusverbandes ist es nun gelungen, seriöse Investoren für ein Hotelprojekt hinter dem Kongress- und Theaterhaus zu gewinnen. Zuvor waren andere Projektanten mit ihren Plänen gescheitert, obwohl die Vorgaben der Gemeinde damals exakt die gleichen waren. Tatsächlich war es von Beginn an nie das Ziel der Stadt, einen möglichst großen Erlös aus der Verpachtung des Grundstückes zu erzielen. Priorität hatte die Realisierung eines Hotels, das unsere Stadt dringend braucht. Der nun vorliegende Baurechtsvertrag wurde in der Sitzung am 10. Dezember einstimmig von allen Parteien im Gemeinderat beschlossen."

Schiller: "Muss als Bürgermeisterin die Beschlüsse des Gemeinderates umsetzen"

Als Bürgermeisterin sei sie verpflichtet, Beschlüsse des Gemeinderates umzusetzen. Für Schiller ist klar: "Meine Vorgangsweise in dieser Causa ist schon allein aus diesem Grund völlig korrekt. Darüber hinaus stimme ich mit den zahlreichen Experten sowie Vertretern aus Politik und Wirtschaft überein, die unserer Stadt den Bedarf an einem Hotel dieser Größe und Art bescheinigen. Andernfalls würde in Zukunft die Positionierung von Bad Ischl als Kongressdestination in frage stehen und unserer Stadt in den kommenden Jahrzehnten viel an zusätzlicher Wertschöpfung verloren gehen."

Ava Filz: "Schaden für Bad Ischl beträgt 20 Millionen Euro"

Anders sieht das natürlich der politische Mitbewerb. "Unserer Meinung nach hat die Unterfertigung des Baurechtsvertrages zu einem Schaden in der Höhe von mindestens 20 Millionen Euro für die Stadt Bad Ischl geführt (bezogen auf die Laufzeit von 99 Jahren)", teilt MGF-Gemeinderätin Ava Filz in einer Stellungnahme mit. Und weiter: "Zu ihrer Verteidigung versucht Frau Schiller nun eine Täter/Opfer-Umkehr – nicht sie will das Hotel-Projekt vorangetrieben haben (wie sie das bis dato immer behauptet hat), sondern die Ischler Gemeinderäte hätten sie mit der Unterfertigung des Kaufvertrages 'beauftragt'." Dies allein sei Filz zufolge allein schon sehr unglaubwürdig, "da auch 10 Tage nach der Behandlung des Baurechtsvertrages in der GR-Sitzung vom 10.12.2020 noch immer nur 'ein fast unterschriftsreifer Vertrag' vorhanden war und nur ausgewählten Gemeinderäten zur Kenntnis gebracht wurde. Der Gemeinderat kannte also die von der Bürgermeisterin am 21.12.2020 unterfertigte Fassung des Baurechtsvertrages ebenso wenig wie die Nebenvereinbarungen. Deshalb ist davon auszugehen, dass der Baurechtsvertrag im rechtlichen Sinne nie beschlossen wurde und somit auch keine Gültigkeit hat."

Filz: "Verträge sind nicht ident"

"Die Bürgermeisterin bezieht sich in ihrer Rechtfertigung auch auf das im Jahre 2014 beschlossene Rechtsgeschäft zum selben Thema und behauptet, dass der Vertrag aus 2020 genau gleich wie jener aus 2014 wäre", so Filz. Diese behauptung sei nicht korrekt, "denn beim Rechtsgeschäft im Jahr 2014 wurde der Stadt im Gegenzug für den überaus günstigen Baurechtszins ein Nachbargrundstück in der Größe von ca. 1.200 m2 von den Projektwerbern geschenkt." Diese Fläche hätte der MFG-Gemeinderätin zufolge heute in etwa einen Wert von 1,5 Millionen Euro: "Genau dieser Gegenwert fehlt beim aktuellen Baurechtsvertrag und macht dieses Rechtsgeschäft auch materiell so nachteilig für die Stadt Bad Ischl. Und genau weil unserer Meinung nach grobe finanzielle Nachteile für die Stadt Bad Ischl aus diesem Vertrag resultieren, haben wir die Staatsanwaltschaft mit einer Prüfung der Sachlage beauftragt. Dass diese Anzeige so rasch bearbeitet wird und schon mehrere Zeugeneinvernahmen stattgefunden haben überrascht uns, stärkt jedoch unser Vertrauen in die unabhängige Justiz."

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