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PROCONSULT informiert

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Die Steuerberatungskanzlei PROCONSULT hat zum Infoabend in dei WKO Gmunden eingeladen.

GMUNDEN. Gemeinsam mit der Raiffeisenbank Salzkammergut informierte die renommierte Steuerberatungskanzlei im Congresszentrum Toscana zum Thema Steuerreform. Die zahlreichen Teilnehmer wurden über den aktuellen Stand der Steuerreform und mögliche Optimierungen im Jahr 2015 informiert. Die wichtigsten Themen haben wir für Sie zusammengefasst.

Schenkung von Immobilien

Christian Diemer: „Die Änderungen bei der Grunderwerbssteuer wirken sich in den meisten Fällen steuererhöhend aus. Schenken z.B. Eltern ihrem Kind ein Haus mit einem Einheitswert von 100.000 Euro und einem Verkehrswert von 700.000 Euro, so beträgt die Mehrbelastung an GrESt ab 2016 stolze 20.000 Euro.“

Verkauf von Immobilien

Anton Höchtl: „Durch den Wegfall des Inflationsabschlages und die Erhöhung der Immobilienertragssteuer auf 30 % kann es beim Verkauf von Betriebsgrundstücken zu einer wesentlichen Mehrbelastung kommen. In einem konkreten Fall kostet der Verkauf eines Grundstücks mit einem Wert von ca. 600.000 Euro im Jahr 2015 Euro 74.000 und im Jahr 2016 Euro 120.000 Immo-ESt. Sollte ein Verkauf geplant sein, ist eine sofortige Konkataufnahme mit Ihrem Berater ratsam.“

Erhöhung KESt auf 27,5 % ab 2016

Christian Diemer: „Von der Erhöhung der KESt sind nur die Zinsen auf Sparbücher und Bankkonten ausgenommen. Eine Ausschüttung aus einer GmbH von 500.000 Euro kostet 2016 um 12.500 Euro mehr als heuer. Durch die Erhöhung der KESt und die Anpassung des Einkommenssteuertarifs erhöht sich die Grenze, ab der eine GmbH aus rein steuerlicher Sicht günstiger ist, wesentlich.“

Registrierkassenpflicht

Anton Höchtl: „Wird ein Umsatz von mehr als 15.000 Euro überwiegend mit Barumsätzen erzielt, besteht ab 2016 die Verpflichtung zur Verwendung einer Registrierkasse. Ausgenommen davon sind Betriebe, die unter die „Kalte-Hände-Regelung“ fallen mit einem Umsatz bis 30.000 Euro. Da die Art der Systemsicherung von der Finanz noch nicht festgelegt wurde, sollte mit der Neuanschaffung einer Registrierkasse noch zugewartet werden.“

Wegfall des Bankgeheimnisses

Anton Höchtl: „Durch das zentrale Kontenregister sieht die Finanz ab 2016 sämtliche einer Person zuordenbaren Bankkonten. Die Banken wurden verpflichtet, die bestehenden Konten zum 1. März 2015 und “verdächtige“ Kapitalabflüsse danach an die Finanz zu melden. Es ist davon auszugehen, dass diese Informationen bei Betriebsprüfungen eingesetzt werden und es zur Einsichtnahme in diese Konten kommt.“

Sachbezug für Firmenwagen

Christian Diemer: „Für PKW, die mehr als 130 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen, wird der Sachbezugswert von 1,5 auf zwei Prozent erhöht. Dies gilt nicht nur für Neuanschaffungen, sondern auch für alle bestehenden Firmenwagen. Für einen 35.000 Euro teuren PKW werden bisher 525 Euro Sachbezug der Besteuerung unterzogen, ab 2016 sind das dann 700 Euro. Elektroautos sind zukünftig generell vom Sachbezug befreit.“

Informationen

Fotos: BRS, PROCONSULT

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