Datenschutz: Alle sind betroffen
Am 25. Mai tritt die Datenschutz-Grundverordnung EU-weit in Kraft, Strafmaß bis zu 20 Millionen Euro.
SALZKAMMERGUT (km). "Die Datenschutz-Grundverordnung betrifft alle Unternehmen – egal welche Branche und welche Firmengröße", erklärt Peter Neumann von der Abteilung Sozial- und Rechtspolitik der WKO. Neumann berät Unternehmen und hält Vorträge, da die WKO auf intensive Information ihrer Mitglieder Wert legt. „Die Digitalisierung schreitet täglich voran. Der Mensch wird zunehmend gläsern und hat das Recht auf Schutz seiner persönlichen Daten. Wie in allen Angelegenheiten, drängt sich die Frage auf, sind die Regelungen und Vorschriften für unsere Klein- und Mittelbetriebe nicht zu überbordend?", so WKO Gmunden-Leiter Robert Oberfrank.
Augenmaß der Behörde
Die Verordnung regelt einheitlich in der gesamten EU, wie Unternehmen mit personenbezogenen Daten umgehen müssen. "In einem sogenannten Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten müssen Firmen künftig Buch führen, wie sie welche Daten verwenden. Außerdem muss man bei der Erhebung von Daten umfangreich informieren. Diese Anpassung der Datenschutz-Grundverordnung ist eine große Herausforderung und ein beträchtlicher Aufwand für Unternehmen. Der Betrieb muss sich erst einmal überlegen: Welche Daten habe ich und was mache ich damit?", so der Experte bei der Wirtschaftskammer. Neumann weiß, dass die meisten Betriebe bereits im Vorjahr mit der Vorbereitung begonnen haben.
"Müssen jetzt Gas geben"
"Die Unternehmer müssen aber dringend Gas geben. Wer jetzt mit der Umsetzung anfängt, schafft es noch. Eines ist klar: Es kommt keiner aus – auch solche Betriebe, die nicht mit elektronischer Datenverarbeitung arbeiten!" Trotz intensiver Vorbereitung und Beratung herrscht bei manchen Selbstständigen noch Unsicherheit: "Der Strafrahmen wurde dramatisch erhöht, Höchststrafen von 20 Millionen Euro stehen im Raum. Viele haben Angst, nicht alles richtig gemacht zu haben. Ich hoffe gerade zu Beginn der Anpassung schon auf das Augenmaß der Behörde – nach dem Motto 'Beraten statt Strafen'", so Neumann. Nicht nur Betriebe, auch öffentliche Einrichtungen sind von der Datenschutz-Grundverordnung betroffen. "Wir haben uns seit Herbst des Vorjahres intensiv mit der neuen Verordnung beschäftigt. Auch die Bezirkshauptmannschaft muss ein internes Verzeichnis erstellen und darin festhalten: Wo sind Daten und zu welchem Zweck? Wir haben als Behörde eine Fülle von Datenbanken zu verschiedenen Materien. In Zukunft werden wir noch sensibler mit Daten umgehen", erklärt Bezirkshauptmann Alois Lanz.
Strikte Amtszeiten
Einen Datenschutzbeauftragten gibt es auf der BH Gmunden nicht extra. Das Land OÖ hat eine externe Beratungsfirma beauftragt, die zentral für die Einrichtungen zuständig ist. "Mit persönlichen Daten wird künftig noch strikter umgegangen. Es geistern seit langem so viele Daten über jeden herum!", so Lanz. Um die Daten von Bürgern künftig noch besser schützen zu können, werden am Gemeindeamt Altmünster die Öffnungszeiten strikt eingehalten. "Es geht nicht nur um elektronische Sammlungen, auch Daten in Papierform müssen wir vor Missbrauch bewahren. Unser Bestreben ist es auch, besonders unsere Mitarbeiter zu schützen. Und dazu gehört es, die Amtszeiten von Montag bis Freitag von 7.30 bis 11.30 und montags zusätzlich von 16 bis 18 Uhr einzuhalten", erklärt Amtsleiterin Barbara Schilcher.
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