Tipps vor Unterzeichnen des Lehrvertrages
BEZIRK (km). Der Lehrvertrag ist die rechtliche Grundlage für das Lehrverhältnis. Er muss zwischen Lehrberechtigtem und Lehrling schriftlich abgeschlossen werden. Ist der Lehrling minderjährig, ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Der Lehrberechtigte hat den Lehrvertrag ohne unnötigen Aufschub, jedenfalls binnen drei Wochen ab Beginn des Lehrverhältnisses bei der Lehrlingsstelle anzumelden und den Lehrling davon zu informieren. Außerdem muss der Lehrberechtigte den Lehrling unverzüglich bei der Gebietskrankenkasse und innerhalb von zwei Wochen in der Berufsschule anmelden. "Im Lehrvertrag muss festgehalten werden: Bezeichnung des Lehrberufes, Standort der tatsächlichen Ausbildungsstätte, etwaige Ausbildungsverbundmaßnahmen und der Hinweis auf die Höhe der Lehrlingsentschädigung", so Martin Kamrat, Leiter der AK Bezirksstelle Gmunden. Die Lehrlingsentschädigung ist – je nach Branche und Beruf – unterschiedlich hoch, nach Lehrjahren gestaffelt und im Kollektivvertrag geregelt. Infos: www.arbeiterkammer.at
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