Erweiterte Spendenabsetzbarkeit
Spendenbegünstigung für Sportvereine und Co. kommt
Sport-, Kultur- und Bildungseinrichtungen im Bezirk können ab 2024 aus der erweiterten Spendenabsetzbarkeit verstärkt profitieren.
BEZIRK SCHÄRDING. Bei der Spendenabsetzbarkeit wird ab dem kommenden Jahr die Möglichkeit der steuerlichen Spendenbegünstigung maßgeblich erweitert. Dazu wurde vom Finanzminister mit Vertretern des Spenden- und Gemeinnützigkeitsbereichs ein umfassendes Konzept erstellt. Die nun nach 15 Jahren erstmals erfolgte Ausweitung der Absetzbarkeit betrifft besonders die Bereiche für Spenden in Bildung, Sport sowie Kunst und Kultur.
Steuerliche Begünstigung
Konkret bedeutet das, dass ab dem kommenden Jahr Sport- und Bildungsvereine einen Antrag stellen können, um als spendenbegünstigte Einrichtung anerkannt zu werden. Für Kunst und Kultur werden Erleichterungen in der Verwaltung geschaffen. „Jährlich werden in Österreich rund 900 Millionen Euro für den guten Zweck gespendet. Von der Ausweitung der Absetzbarkeit können auch in unserer Region Sport-, Bildungs- und Kultureinrichtungen profitieren. Das fördert zum einen das Ehrenamt, und entlastet zum anderen die Spender durch die steuerliche Begünstigung“, so ÖVP-Nationalratsabgeordneter und Schärdings Bezirksparteiobmann August Wöginger.
"Von der Ausweitung der Absetzbarkeit können auch in unserer Region Sport-, Bildungs- und Kultureinrichtungen profitieren."
Bisher wurden vom gesamten Spendenvolumen in Österreich von rund 900 Millionen Euro in den vergangenen Jahren rund 13 bis 14 Prozent steuerlich abgesetzt. „Mit der geplanten Ausweitung der Absetzbarkeit ist damit zu rechnen, dass das Spendenvolumen steigt und sich gleichzeitig das steuerliche Entlastungsvolumen verdoppelt“, erklärt Wöginger. Nachsatz: "Es ist daher richtig, dass die Regierung steuerliche Anreize schafft und das Spenden erleichtert. Davon profitieren alle“, ist Wöginger überzeugt.
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