Wildunfälle
Wenn bei Unfall zwei Tonnen aufs Auto einwirken

Jetzt, wo die Tage wieder länger werden, steigt die Gefahr des Zusammentreffens mit Wildtieren stark an.  | Foto: SERGUNello/PantherMedia
  • Jetzt, wo die Tage wieder länger werden, steigt die Gefahr des Zusammentreffens mit Wildtieren stark an.
  • Foto: SERGUNello/PantherMedia
  • hochgeladen von David Ebner

Schärdings Jägerschaft mahnt zur Vorsicht im Straßenverkehr. Die Gefahr eines Wildunfalls steigt aktuell enorm. Und dann ist da noch eine weitere Warnung und Bitte.

BEZIRK SCHÄRDING. "Jetzt, wo die Tage wieder länger werden, steigt die Gefahr des Zusammentreffens mit Wildtieren stark an. Zudem fällt die Hauptverkehrszeit in die Dämmerung, wo viele Tiere besonders aktiv und die Sichtverhältnisse meist schwierig einzuschätzen sind. Besondere Aufmerksamkeit ist auf Straßen entlang von Waldrändern und vegetationsreichen Flächen geboten. Die nun territorialen Rehböcke suchen sich ihre Einstände oder neue Lebensräumen. Auch frische Äsung, also Nahrung, steht wieder zur Verfügung. Dabei überquert das Wild jetzt öfter und unerwartet die Fahrbahnen", warnt der Landesjagdverband. Und ein Unfall mit Beteiligung eines Wildtieres hätte schwerwiegende Folgen. Denn was bei einer etwaigen Kollision mit Wild oft unterschätzt wird, sind die gewaltigen Kräfte, die dabei auf das Fahrzeug einwirken. So beträgt das Aufprallgewicht eines Wildschweins mit 80 Kilo Körpergewicht auf ein 50 km/h schnelles Auto 2.000 Kilo, also zwei Tonnen.

Nichtmelden ist strafbar

Sollte es dennoch zu einem Wildunfall kommen, rät Jonas Steininger, PR-Referent des OÖLJV- Bezirksgruppe Schärding, diesen unbedingt zu melden. "Auch wenn dem Wildtier augenscheinlich nichts passiert ist, kann es doch schwere Verletzungen davongetragen haben. Wenn der Unfall uns Jägern gemeldet wird, können wir ganz oft unnötiges Tierleid verhindern." Zudem gilt: Wer eine Meldung verabsäumt, macht sich wegen Nichtmeldens eines Sachschadens strafbar und bekommt auch keinen Schadenersatz durch die Versicherung. Die Polizei muss demnach auch wenn das angefahrene Tier noch wegläuft oder augenscheinlich unverletzt ist, auf jeden Fall informiert werden. Die Exekutive verständigt dann die zuständige, örtliche Jägerschaft. Keinesfalls darf getötetes Wild mitgenommen werden. Dies gilt als Wilderei und ist strafbar.

Wildwarngeräte bringen's

Zur Unfallvermeidung tragen auch die Wildwarner bei. Aktuell sind im Bezirk Schärding an vier Bundesstraßen und 14 Landesstraßen auf rund 85 Kilometer Streckenlänge etwa 3800 Stück angebracht. So wurden im Bezirk 2021 280 Stück Fallwild gemeldet. "Das ist eine 60 bis 70-prozentige Verbesserung vor Anbringung der Wildwarngeräte", heißt es von Seiten der Schärdinger Jäger.

Anzeige
1:46
1:46

WKOÖ Maklertipp
Rechtsschutzversicherung: Sichern Sie Ihr Recht!

Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor den Folgen von vielen möglichen Konfliktfällen – vor allem finanziell.  Es gibt viele Gründe für einen Streit vor Gericht: Angenommen, Ihr Vermieter erhöht den Mietzins in ungerechtfertigter Weise, Ihr Hund läuft einem Biker vor das Rad, Ihnen wird nach einem Verkehrsunfall das Schmerzensgeld verwehrt oder Ihr Arbeitgeber zahlt die Überstunden nicht. Von all diesen Fällen haben Sie schon gehört oder Sie haben sogar schon selbst eine solche oder eine...

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

UP TO DATE BLEIBEN

Aktuelle Nachrichten aus Schärding auf MeinBezirk.at/Schärding

Neuigkeiten aus Schärding als Push-Nachricht direkt aufs Handy

BezirksRundSchau Schärding auf Facebook: MeinBezirk.at/Schärding - BezirksRundSchau

ePaper jetzt gleich digital durchblättern

Storys aus Schärding und coole Gewinnspiele im wöchentlichen MeinBezirk.at-Newsletter


Du willst eigene Beiträge veröffentlichen?

Werde Regionaut!

Jetzt registrieren

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.