Kettenbrief sorgt im Bezirk Schärding für „Führerschein-Wirbel“

Alter oder neuer Führerschein – was mache ich nun? | Foto: SPÖ Schärding
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SCHÄRDING (ebd). „Derzeit kursieren vermehrt Falschmeldungen über die Gültigkeit von Führerscheinen. Besonders durch einen Kettenbrief, der als E-Mail versendet wird, werden Führerscheinbesitzer verunsichert“, weiß Stadler.

Demnach wird in dem Kettenmail behauptet, dass der alte rosa Papierführerschein bis Jahresende auf den neuen Scheckkartenführerschein umgeschrieben werden muss, weil sonst alle fünf Jahre ein Fahrschultest mit amts-
ärztlicher Untersuchung drohe. „Richtig ist, dass mit 19. Jänner 2013 die 14. Novelle zum Führerscheingesetz in Kraft tritt. In diesem Zusammenhang gibt es eine wesentliche Änderung bei der Gültigkeitsdauer des Führerscheins, insbesondere der Klassen A, B und F – nämlich eine Befristung auf 15 Jahre“, erläutert Stadler.

Das heißt im Klartext? „Wer sich jetzt einen Scheckkartenführerschein holt, entgeht damit nicht grundsätzlich der Befristung. Denn alle bis 19. Jänner 2013 ausgestellten Lenkberechtigungen, rosa Führerscheine ebenso wie Scheckkartenführerscheine, bleiben bis längstens 2033 gültig“, sagt Stadler. Der ab 19. Jänner 2013 ausgegebene EU-Scheckkartenführerschein ist dann spätestens alle 15 Jahre zu verlängern oder neu auszustellen. „Die Beantragung der Neuausstellung erfordert aber keine Gesundheitsuntersuchung oder ähnliches. Autofahrer in Österreich müssen daher bis spätestens Ende 2032 ihren Papier-Führerschein auf den Scheckkartenführerschein umtauschen. Bereits ausgestellte Führerscheine – egal ob Papier oder Plastik – behalten ihre Gültigkeit.“

Alter oder neuer Führerschein – was mache ich nun? | Foto: SPÖ Schärding
Schärdings SPÖ-Bezirksvorsitzender Werner Stadler. | Foto: SPÖ Schärding
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