Bildungsabschluss nachholen

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BEZIRK (kpr). Fast 170 der arbeitslos vorgemerkten Personen im Bezirk Schärding haben keinen Schulabschluss, wie AMS-Leiter Harald Slaby mitteilt. Um einen fehlenden Bildungsabschluss nachzuholen, gibt es in der Region zahlreiche Angebote.

Am BFI Innviertel (Bildungsförderungsinstitut) mit den Standorten Schärding, Ried und Braunau gibt's die Möglichkeit, den Lehrabschluss nachträglich zu machen. "Das Berufsausbildungsgesetz sieht die Möglichkeit der 'ausnahmsweisen Zulassung zur Lehrabschluss-prüfung' für Personen vor, die keine oder nur einen Teil einer Lehrausbildung absolviert haben", teilt Regionalleiterin Sabine Steffan mit. Voraussetzung dafür: ein Mindestalter von 18 Jahren und praktische und theoretische Erfahrung im Lehrberuf. Steffan nennt ein Beispiel: "1,5 Jahre facheinschlägige Praxis werden für den Lehrabschluss Bürokaufmann/-frau benötigt." Vorbereitungskurse für einen Abschluss in den Berufen Einzelhandels-, Büro- und Betriebslogistikkaufmann starten dreimal pro Jahr. Das BFI bietet unter anderem auch Kurse als Kunststoffformgeber, IT- oder KFZ-Techniker und im Gastronomiebereich an. Die Lehrabschlussprüfung wird schließlich an der Wirtschaftskammer abgelegt. Die theoretische Prüfung kann am BFI absolviert werden. Via AMS kann der Lehrabschluss auch über das Modell der arbeitsplatznahen Qualifizierung erworben werden.

Infotreffen für Matura
Nachgeholt werden kann am BFI auch der Pflichtschulabschluss – genannt Externistenprüfung – und zwar gratis. Und: Wer sich weiterqualifizieren möchte, kann am BFI auch die Hochschulreife ablegen – und zwar in den Fächern Deutsch, Mathematik, einer lebenden Fremdsprache und dem Fachbereich, der sich aus dem Lehr- oder Schulabschluss ergibt. Ein kostenloses Infotreffen zur Berufsreifeprüfung findet am Wifi in Schärding am 1. Juni um 18.30 Uhr, statt.

Bildungskonto fördert
Berufsorientierte Weiterbildung oder Umschulung wird durch das Bildungskonto des Landes OÖ finanziell unterstützt. So werden grundsätzlich 50 Prozent der Kurskosten gefördert. Die maximale Gesamtförderhöhe beträgt 2.200 Euro. Personen ohne formalen Bildungsabschluss und Personen mit Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld erhalten 70 Prozent Förderung.

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