Neues vom Landesgericht
Freispruch für Staatsverweigerer aus dem Bezirk Scheibbs
"Geheilter" 59-jähriger Energetiker aus dem Bezirk Scheibbs wurde am Landesgericht in St. Pölten freigesprochen.
BEZIRK SCHEIBBS/ST. PÖLTEN. Als "geheilt" bezeichnete sich ein 59-jähriger Energetiker aus dem Bezirk Scheibbs, der im Jahr 2015 mit den, unter sogenannten "Staatsverweigerern" durchaus üblichen Methoden versucht hatte, einen Beamten des MagistratsWaidhofen an der Ybbs durch Drohungen zur Einstellung eines gegen ihn gerichteten Verwaltungsstrafverfahrens zu bringen.
"Lebendmeldung" abgegeben
Der Anlass für das Verwaltungsstrafverfahren war eine "Lebendmeldung" an das Standesamt. Dem unter "Staatsverweigerern" üblichen Schreiben schloss der Angeklagte ein Dokument an, signierte mit Fingerabdruck und verwendete rechtswidrig das niederösterreichischeLandeswappen und den Bundesadler. Die Strafe dafür in Höhe von 400 Euro versuchte der Energetiker mit Drohschreiben abzuwenden. Er drohte dem zuständigen Beamten, ihn mit einer Schadensforderung von 25.000 Euro in ein amerikanisches Schuldenregister eintragen zu lassen.
Versuchte Erpressung
Der St. PöltnerStaatsanwaltKarl Wurzer sah darin eine versuchte Bestimmung zum Amtsmissbrauch und eine versuchte Erpressung. Solche Methode seien nämlich durchaus geeignet, jemanden in Furcht und Unruhe zu versetzen.
VerteidigerinVera Weld stellte im Prozess die Bildung ihres Mandanten in Frage, wonach dieser gar nicht in der Lage sei, derlei Ideen nachzuvollziehen. Zuletzt plädierte sie für Freispruch, habe der Energetiker doch tätige Reue gezeigt, die Strafe bezahlt und sich auch von jenen Leuten distanziert, die ihn am Stammtisch mit den Ideen der staatsfeindlichen Bewegung konfrontiert hatten.
Freispruch des Angeklagten
Der Schöffensenat sprach den Angeklagten frei (nicht rechtskräftig). Ausschlaggebend dafür war, dass der Energetiker nach Ansicht der Rechtssprecher von seinem Vorhaben rechtzeitig zurücktrat und entscheidende Schritte nicht mehr setzte. Der freiwillige Rücktritt in Form von Ratenzahlungen seiner Strafe habe begonnen, noch bevor der 59-Jährige von seiner strafrechtlichen Verfolgung als "Staatsverweigerer" informiert worden war.
"Das, was ich hier mache, ist nicht in Ordnung", dürfte, laut Richter, zum Gesinnungswechsel geführt haben. Staatsanwalt Wurzer gab zu dem Freispruch noch keine Erklärung ab.
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