Neues vom Landesgericht
Scheibbser bezahlte Hanfblüten mit Euroblüten

- <b>Ein 21-Jähriger</b> aus dem Bezirk Scheibbs stand nun vor Gericht.
- Foto: Ilse Probst
- hochgeladen von Roland Mayr
Cannabisblüten mit Euroblüten bezahlt: 21-Jähriger aus dem Bezirk Scheibbs am Landesgericht in St. Pölten.
BEZIRK SCHEIBBS/ST. PÖLTEN. Das Verbrechen der Geldfälschung galt im Prozess gegen einen 21-jährigen Arbeiter aus dem Bezirk Scheibbs als Richtlinie für das Strafmaß, das für den bislang unbescholtenen Mann bis zu zehn Jahren Haft ausmachen könnte.
Ein umfassendes Geständnis
Sein nahezu überschießendes Geständnis auch zu den weiteren Delikten war einer der Milderungsgründe, die der Schöffensenat in St. Pölten in das rechtskräftige Urteil miteinfließen ließ.
Täter outet sich als Einbrecher
Verteidiger Martin Engelbrecht verwies dabei etwa auf die Aussage seines Mandanten, der vor Polizeibeamten, die ihn mit einem gefälschten 50-Euro-Schein erwischt hatten, sofort umfassend reinen Tisch machte und sich auch als Täter bei einem Einbruch in das Lokal seines Arbeitgebers im Juni 2016 outete. Von dort hat er schon einen Monat vor dem Einbruch auch die Geldbörse eines Gastes des Lokals, die er unter einem Tisch fand, mitgehen lassen.
Blüten im Darknet bestellt
Spielsucht und Drogen, vorwiegend Cannabis, hätten ihn schon im Jahr 2014 dazu verleitet, im Darknet 30 Stück Zwanziger-Blüten, in einem Angebot um 120 Euro, zu bestellen. Das Falschgeld habe er vor allem in seine Leidenschaft für Marihuana investiert.
Barkeeper verständigte Polizei
So bestellte er 2018 noch 20 Stück Fünfziger, wobei ein aufmerksamer Barkeeper in einem Lokal einen Schein als Falschgeld erkannte und die Polizei verständigte.
8.450 Euro in die eigene Tasche
Gegenüber Richter Markus Grünberger erklärte sich der 21-Jährige auch zum Vorwurf des schweren gewerbsmäßigen Betruges schuldig. Demnach hat er zwei Bekannten von angeblich erfolgreichen Investitionen in Bitcoins erzählt und sie dazu gebracht, ihm einige Monate hindurch Geld zur Veranlagung zu geben. So steckte er rund 8.450 Euro in die eigene Tasche, wobei er, laut Engelbrecht, mittlerweile mit einer Schadensgutmachung begonnen habe.
Offene Kosten bei Versandhändler
Offen hingegen sind noch die Kosten bei einem internationalen Versandhändler, wo sich der Angeklagte im April 2017 einen Laptop um rund 450 Euro bestellte. Ihm war klar, dass er das Gerät nicht bezahlen werde. Stattdessen verkaufte er den Computer um 400 Euro. Die Forderungen des Rechtsvertreters der Firma erkannte der Verteidiger vorerst nicht an, lauschte aber gespannt den Ausführungen des Kollegen, der von einer gewaltigen Mehrforderung sprach, die sich unter anderem durch Lieferspesen und Mahnschreiben ergeben habe. Extra gefordert wurde auch ein Betrag in Höhe von 250 Euro, da der Versandfirma auch Spesen etwa dadurch entstehen, dass man der Polizei Unterlagen zur Bestellung zukommen lasse, wofür extra international ein riesiger Apparat in Gang gesetzt werden müsse.
20 Monate Haft für den Täter
Richter Markus Grünberger verwies diesbezüglich auf den Zivilrechtsweg. Darüber hinaus verurteilte er den 21-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten, 18 davon bedingt. Während einer dreijährigen Probezeit soll Bewährungshilfe und Suchtberatung weitere Straftaten verhindern.



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