„Apres Schifahren – ohne Apres Probleme“

BEZIRK. Die Polizei im Bezirk Schwaz startet wiederum mit dem Projekt „Apres Schifahren – ohne Apres Probleme“ in die Wintersaison 2015. Durch dieses Regionalprojekt soll den Problembereichen Schidiebstahl, Sachbeschädigung und dem Lenken von Kraftfahrzeugen in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand, die speziell in der Wintersaison vermehrt auftreten, entgegengewirkt werden. 
Dabei soll die Anzahl dieser Deliktsfälle trotz einer vermutlichen Steigerung der Nächtigungszahlen weiter gesenkt bzw. die Anzahl der Delikte im Vergleich zu den Vorjahren, stabil gehalten werden.

Sensibilisierung

Dieses Ziel soll unter anderem durch die Sensibilisierung von Gästen, Gewerbetreibenden und Bevölkerung im Hinblick auf die Abstellung und die Verwahrung von Schi und Snowboards im öffentlichen Bereich erreicht werden. Für diese Präventionsmaßnahmen werden Plakate angeschlagen, Folder verteilt und Schipässe (diese dienen zur Datenfesthaltung des verwendeten Wintersportartikels) ausgegeben. Außerdem werden die Zielgruppen im persönlichen Kontakt von Polizistinnen und Polizisten informiert.   

Verkehrskontrollen

Des Weiteren werden vermehrt Verkehrskontrollen und Fußstreifen an neuralgischen Punkten durchgeführt, wodurch auch das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung erhöht werden soll.    

Präventionstipps der Polizei:

- Deponieren Sie ihre Schi oder Snowboards immer in einem versperrten Skikeller ihres Hotels und erkundigen Sie sich nach vorhandenen Sicherheitsvorrichtungen.

- Stellen Sie ihre Schi oder Snowboard nicht sorglos vor einer Skihütte im Schnee ab und versuchen Sie ihr Sportgerät im Auge zu behalten.

- Nutzen Sie unbedingt die vorhandenen Sicherheitseinrichtungen und lassen Sie die Schlüssel zu solchen Einrichtungen nicht unbeaufsichtigt.

- Versperren Sie Skiträger oder Transportboxen die auf Ihrem Auto montiert sind.
Erstatten Sie nach einem Diebstahl unbedingt umgehende die Anzeige bei der Polizei.

-Verwenden Sie dabei einen Skipass mit den eingetragenen Produktdaten.

-Bedenken Sie, ein vorgetäuschter Skidiebstahl ist kein Kavaliersdelikt sondern ein strafrechtlich relevantes Verhalten.

-Sachbeschädigungen sind gerichtlich strafbare Handlungen und werden zur Anzeige gebracht. 

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