Erhöhung der Schwellenwerte für Direktvergaben
BEZIRK (red). Wie aus gut informierten Kreisen im Wirtschaftsministerium zu hören ist, soll die Schwellenwert-Verordnung bis September 2016 verlängert werden. „Ein wichtiger und richtiger Schritt“, begrüßt WK-Präsident Jürgen Bodenseer die Entscheidung, „weil damit öffentliche Aufträge unbürokratisch an unsere Klein- und Mittelbetriebe vergeben werden können.“ Bund, Länder und Gemeinden können durch die höheren Schwellenwerte für die Direktvergabe öffentliche Aufträge im Bau-, Liefer-und Dienstleistungsbereich bis zu einem Volumen von 100.000 Euro direkt an Unternehmen vergeben. Der Schwellenwert für das so genannte „nicht offene Verfahren ohne Bekanntmachung“ bei Bauaufträgen liegt aufgrund der Schwellenwerte-Verordnung bei einer Million Euro anstatt bei nur 300.000 Euro.
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