Gut ausgerüstet auf dem Fahrrad unterwegs
SPITTAL (ven). Auch Radfahrer unterliegen der Straßenverkehrsordnung und müssen sich an Regeln halten. Besonders zu achten ist dabei auf die Ausrüstung, ohne die ein Fahrrad nicht auf die Straße darf.
Gut ausgerüstet
"Dazu gehören zwei unabhängige Bremsen, Rückstrahler nach vorne und hinten, seitliche Rückstrahler, eine Klingel, und Rückstrahler an den Pedalen", erklärt der stellvertretende Bezirkspolizeikommandant Hannes Micheler. Weiters müssen Fahrräder mit Schweinwerfer und Rücklicht ausgestattet sein. Dies gilt auch für Mountainbikes. Die Ausnahme bilden Rennräder, abgesehen von den Bremsen dürfen sich bei Tageslicht und guter Sicht auch ohne der Sicherheitsausrüstung unterwegs sein.
Achtung im Wald
Ein großes Problem stellen allerdings Mountainbikes auf Forstwegen dar. "Hier muss ausdrücklich die Zustimmung des Grundeigentümers vorhanden sein. Eine Übertretung ist nach dem Forstgesetz strafbar", erklärt Micheler.
Kein Alkohol am Fahrrad
Auch die Promillegrenzen müsen als Radfahrer eingehalten werden. Es gilt die 0,8-Promille-Grenze, die Strafen werden gleich wie bei einem PKW-Lenker verhängt. "Das kann von mehreren hundert bis zu mehreren tausend Euro reichen", so Micheler. Für Kinder unter zwölf Jahren gibt es eine Radhelmpflicht, aber keinen Strafbestand dazu. "Das heißt, im Falle eines Unfalles ist die Aufsichtsperson verantwortlich."
Mehr Unfälle
Die Fahrradunfälle haben sich im Vergleich zum vorigen Jahr vermehrt. "Im ersten Halbjahr 2013 gab es noch 13, heuer im selben Zeitraum bereits 18 Unfälle", so Micheler. Dies sind allerdings nur jene mit Verletzung, die auch von der Polizei aufgenommen werden. 2013 gab es im ganzen Jahr 64 Fahrraddiebstähle, 2014 bis Ende Juli bereits 17. "Hier hilft der Fahrradpass. Es werden die Rahmennummer und Merkmale des Fahrrades notiert und die Polizei verwendet diese Daten zur Sachenfahndung", erklärt der Profi. Der Pass ist bei jeder Polizeidienststelle erhältlich.
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