Pilze
"Manche haben den ganzen Kofferraum voll damit"

Eierschwammerln zählen zu den beliebtesten Speisepilzen in Kärnten. | Foto: pixabay/barbroforsberg
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  • Eierschwammerln zählen zu den beliebtesten Speisepilzen in Kärnten.
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Mit 15. Juni startet die Schwammerlsaison. Pro Mann und Nase sind zwei Kilogramm erlaubt. An den Grenzen kontrolliert eine eigene Sonderkommission. 

SPITTAL. Sie sind weder Pflanze noch Tier und sprießen am liebsten aus feuchten Waldböden – richtig, unsere Schwammerl. Am 15. Juni startet wieder die alljährliche Schwammerlsaison. Was heißt, ab dann bis zum 30. September – zwischen 7 Uhr und 18 Uhr – dürfen Herrenpilze und Eierschwammerl, die teilweise geschützt sind, geklaubt werden. Für andere nicht geschützte Sorten, wie Parasole, gilt diese Beschränkung übrigens nicht, diese dürfen ganzjährig geklaubt werden, erläutert Ernst Jeschke der Bergwacht Kärnten, Einsatzstelle Spittal.

Zwei Kilogramm pro Person

Pro Person sind zwei Kilogramm Schwammerl zulässig. Kontrolliert wird von der Bergwacht Kärnten. Wobei die aufklärende Funktion im Vordergrund steht. Jeschke: "Wenn ich auf eine Gruppe von Kindern treffe, ist eine kurze Aufklärung über den Naturschutz zielführender als eine Abstrafung wegen einer kleinen Überschreitung der erlaubten Höchstmenge. Die Kinder sollen sich ja in der Natur bewegen und die Informationen auch weitergeben."

Deftige Strafen

Die Zwei-Kilogramm-Regelung gilt schon seit vielen Jahren und hat ihre Berechtigung. "Es geht darum, den Pilzdiebstahl im großen Stil zu verhindern", erklärt er. Gemeint sind "Personen, die beispielsweise über die Grenze kommen, um hier die Wälder leerzuräumen". Im Nachbarland Italien etwa seien Pilze teurer als hierzulande, und so erhofft sich so manch einer lukrative Geschäfte mit dem Naturgut. Für diese Fälle gebe es kurzfristig anberaumte Einsätze der Sonderkommission in den Grenzbereichen, wie bei Arnoldstein. Auch Jeschke wird heuer dabei sein. Dabei gehe es dann meist nicht um ein paar Kilogramm Schwammerln, sondern um "ganze Kofferräume voll damit". Was die Strafe anbelangt, so können sich Zuwiderhandelnde darauf gefasst machen, mitunter tief in die Tasche greifen zu müssen. Denn: Verstöße gegen die Pilzverordnung werden mit Strafen bis zu 3.630 Euro geahndet. Gibt es kein Abkommen, etwa bei Ausländern, wird an Ort und Stelle eine Sicherheitsleistung in bar eingehoben. Wie hoch diese ist richtet sich nach den jeweiligen Umstände.

Beschlagnahmtes Gut

Verbotene Pilze werden überdies beschlagnahmt und einer sinnvollen Verwendung zugeführt, wie an Altersheime übergeben. Was seit 2020 übrigens auch nicht mehr geht: das Sammeln für gewerbliche Zwecke. Jeschke: "Das heißt Privatpersonen dürfen nicht für Betriebe wie Hotels oder Marktfieranten Pilze sammeln, sondern nur mehr für den Eigengebrauch." Übrigens: wer sich bei einem Pilz nicht sicher ob der Genießbarkeit ist, dem empfiehlt der Experte eine App, "da gibt es einige, die hilfreich sind". Bevor es so weit kommt, gilt im Zweifelsfall aber immer: Lieber den Pilz stehenlassen.

Zur Sache:

Neue Pilzverordnung: Achtung: Das Sammeln von Pilzen in Kärnten ist seit 2014 durch eine Verordnung der Kärntner Landesregierung neu geregelt. Verstöße gegen die Pilzverordnung werden mit Strafen bis zu 3.630 Euro geahndet.

Das ist nicht erlaubt:

  • Sammeln wildwachsender Pilze in Naturschutz- gebieten, Europaschutzgebieten, Kernzonen eines Nationalparks und Naturzonen eines Biosphärenparks
  • Sammeln vollkommen geschützter Pilze in ganz Kärnten 
  • Sammeln von mehr als 2 kg Pilzen pro Person und Tag
  • Sammeln von Pilzen vor 07.00 Uhr oder nach 18.00 Uhr
  • Sammeln von Steinpilzen und Eierschwammerln in der Zeit von 01. Oktober bis 14. Juni
  • Transport von mehr als 2 kg wildwachsenden Pilzen pro Person
  • Verwenden von Rechen, Harken oder anderen Sammelgeräten
  • NEU: seit 29. Oktober ist die Weitergabe von Pilzen von Privaten an gewerbliche Betriebe verboten, das bedeutet Privatpersonen dürfen nicht für gewerbliche Betriebe wie Hotels, Marktfierantn und so weiter Pilze sammeln, sondern nur für den Eigengebrauch 

Pilze richtig klauben:

  • Pilze bzw. Schwammerl sollte man entweder vorsichtig herausdrehen oder knapp über dem Boden abschneiden, um das Myzel nicht zu beschädigen. So kann im nächsten Jahr an derselben Stelle wieder ein Pilz wachsen. Am besten auch gleich an Ort und Stelle putzen.
  • Ein Korb eignet sich gut, um die Pilze zu transportieren. Plastiksäcke sind schlecht, da die Pilze zu „schwitzen“ beginnen und verderben.
  • Frische Schwammerl können nur schlecht gelagert werden. Daher sollte man nur so viel mitnehmen, wie man verarbeiten kann.
  • Man sollte nur frische Pilze mitnehmen. Alte, verschimmelte oder vertrocknete Pilze stehen lassen. Nur wenige Arten, wie etwa der Champignon oder der Herrenpilz, sind roh genießbar.
  • Nur Pilze mitnehmen, bei denen man sich wirklich sicher ist, dass sie essbar sind.
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