Handymasten: Köfer will Novelle des Telekommunikationsgesetzes
Forum Mobilkommunikation: Nur Bund entscheidet über gesundheitliche Aspekte
KLAGENFURT. Geht es nach Team Kärnten-Landesrat Gerhard Köfer, soll das Telekommunikationsgesetz novelliert werden. Er brachte in einer Regierungssitzung eine dementsprechende Resolution ein, um Gemeinden bei der Errichtung von Handymasten mehr Handlungsspielraum in Sachen Gesundheit zu geben.
Gesundheit keine Berücksichtigung
Die Resolution wurde laut einer Aussendung einstimmig angenommen. „Bei der Bewilligung zur Errichtung einer Mobilfunkanlage finden bisher die gesundheitlichen Aspekte keinerlei Berücksichtigung. Dies bedarf einer Änderung, in Anbetracht von 18.000 in Österreich aufgestellten Mobilfunkstationen und zahlreichen Studien, die belegen, dass eine erhöhte Krebserkrankungsrate im Umkreis von Handymasten bestehen kann“, so Köfer.
Forderung an Bund
In der Resolution wird die Bundesregierung aufgefordert, alle notwendigen Schritte zu setzen, dass durch eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes im Zuge des Bewilligungsverfahrens von Handymaststandorten auch gesundheitliche Aspekte Berücksichtigung finden.
Gesundheit der Anrainer
„Somit wäre rechtlich klargestellt, dass Bürgermeister als erste Instanz nicht nur auf die Bauordnung oder die Statik bei der Bewilligung von Handymasten Rücksicht nehmen müssen, sondern in ihrem Entscheidungsprozess auch Bedacht auf die Gesundheit der Anrainer genommen wird“, führt Köfer aus.
Experten-Wissen liegt bei Bund
Eine prompte Reaktion darauf kam vom Forum Mobilkommunikation (FMK). Es weist darauf hin, dass die Bewertung von gesundheitlichen Aspekten ausschließlich vom Bund vorgenommen werde - und "zwar von Behörden, die zur Beurteilung dieser sehr komplexen Materie auch über das entsprechende Experten-Wissen verfügen."
"Überforderung der Bürgermeister"
Dies an die Baubehörde - sprich die Bürgermeister - auszulagern, wäre nicht nur deshalb falsch, sondern würde auch zur "administrativen und wissenschaftlichen Überforderung der Bürgermeister und Gemeinderäte führen", so FMK-Pressesprecher Gregor Wagner.
Der Prozess
Köfer und weitere Spittaler Gemeinderäte sind wegen Amtsmissbrauch - der Gemeinderat wollte den Bau eines Handymasten im Spittaler Wohngebiet verhindern - vor dem Richter gestanden (Handymasten-Prozess). Köfer fasste eine siebenmonatige bedingte Haftstrafe aus, die übrigen Gemeinderäte wurden freigesprochen, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.