Fit für den Ferialjob?

- Um an den für sich selbst idealen Ferialjob zu kommen, sollte man sich zunächst ausreichend informieren
- hochgeladen von Klarissa Oberlojer
Für den idealen Ferialjob heißt es früh aufstehen, doch auch die Langschläfer unter den Bewerbern haben noch Chancen. AMS sowie Wirtschafts- und Arbeiterkammer informieren.
SPITTAL (obl). Wer einen zufriedenstellenden Ferialjob und nicht zwischen den ungeliebten Restposten wählen will, sollte sich früh genug für die gewünschte Stelle bewerben. Diese Meinung vertritt auch Johann Oberlerchner, Bezirksstellenleiter des AMS Spittal: „Auch Direktbewerbungen sind eine gute Option, da viele Firmen bei Inserataufgaben und Einstellungen eher zurückhaltend sind. Hier sollte man sich je nach Schule und Ausbildung Gedanken darüber machen, welche Sparte interessant und für den weiteren Berufsweg förderlich wäre.“ Für flexiblere Arbeitswillige lasse sich im Tourismus als Service- und Verkaufskraft oder Küchenhilfe immer etwas finden, und was die Jobsuche an sich betrifft, könne man sich direkt beim AMS vormerken lassen oder einfach dessen Homepage besuchen. „Eine weitere Möglichkeit bieten die Selbstbedienungsgeräte des Spittaler Berufsinformationszentrums“, fügt Oberlerchner hinzu.
Die Wirtschaftskammer andererseits „besitzt keine eigene Jobbörse, übernimmt jedoch die wichtige Rolle des Vermittlers und stellt als Unternehmen auch selbst Praktikanten ein“, bestätigt der Bezirksstellenleiter Peter Demschar.
Bewerbungs-Tipps für Schüler
Neben einer sauberen Bewerbungsmappe und einem gepflegten Aussehen beim Bewerbungsgespräch plädieren Demschar sowie Oberlerchner für eine vernünftige Vorbereitung auf dasselbe, denn wer sich über die zukünftig arbeitgebende Firma gut informiert, bekundet gleichzeitig Interesse. „Und hat man den Job erst einmal in der Tasche“, so Demschar, „zählen vor allem persönliches Engagement sowie Selbständigkeit und Eigeninitiative, sodass man am Ende der Ferien vielleicht schon die Zusage für den nächsten Sommer hat.“ Das Schlechteste sei es dagegen, so Oberlerchner, einfach nichts zu tun.
Rechtliche Bestimmungen
Darüber, was rechtlich für Ferialarbeiter von Wichtigkeit ist, informiert Andreas Gaggl, Bezirksstellenleiter der Arbeiterkammer: „Vor dem Arbeitsbeginn müssen Entlohnung, Arbeitszeit und -ort, Dauer des Arbeitsverhältnisses usw. schriftlich auf einem Dienstzettel festgelegt werden, wobei der Verdienst für die meisten Branchen im Kollektivvertrag geregelt ist. Außerdem muss man sich bei der Gebietskrankenkasse anmelden, denn beim Ferialjob werden bereits erste Ansprüche für die Pension erworben.“ Viele Beschwerden betreffen jedoch die Arbeitszeitregelungen, weshalb Gaggl zu einer genauen Dokumentation der Arbeitszeiten rät, um im Streitfall gewappnet zu sein. Ausnahmen gebe es hier insbesondere im Gastgewerbe: „Auskünfte über Sonderregelungen sowie Entlohnung oder Urlaubsanspruch können jederzeit bei der AK eingeholt werden.“
Im Einzelnen sei auch auf die Art des Ferialjobs zu achten: „Bei einem von einschlägigen schulrechtlichen Bestimmungen vorgeschriebenen Praktikum gelten alle arbeitsrechtlichen Vorschriften, es besteht ein ganz normales Arbeitsverhältnis, genauso wie bei Ferialarbeitnehmern, die sich etwas dazuverdienen wollen.“ Im Gegensatz dazu sei ein Volontariat kein Arbeits-, sondern ein Ausbildungsverhältnis ohne Entgeltanspruch. Abschließend empfiehlt Gaggl eine Arbeitnehmerveranlagung, um die bezahlte Lohnsteuer oder ansonsten eine Negativsteuer zurückzubekommen. Der wichtigste Tipp sei jedoch: Informieren!




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