17-Jähriger aus dem Raum St. Pölten suchte Halt bei IS-Terroristen

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- hochgeladen von Bezirksblätter Archiv (Johannes Gold)
ST. PÖLTEN (ip). Persönliche Probleme bei Lehrplatzsuche und Drogenkonsum sollen einen 17-jährigen Lehrling aus dem Großraum St. Pölten aus der Bahn geworfen haben. Seiner Aussage nach habe er 2014 begonnen, sich für den Islam zu interessieren.
Am Landesgericht St. Pölten musste sich der Bursche nun wegen der Verbrechen der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation, sowie des Vergehens der Gutheißung terroristischer Straftaten verantworten.
„Er war von der Idee, nach Syrien zu gehen und zu kämpfen, begeistert“, erklärte Staatsanwalt Michael Lindenbauer die Auswirkungen der „Gehirnwäsche“, der sich der Lehrling offensichtlich unterzogen hatte. Sein Interesse an der neuen Religion führte ihn zunächst in diverse Moscheen, in denen er Kontakte zu Mitgliedern der IS-Terrororganisation geknüpft haben soll. Im Internet habe er gezielt nach einschlägigen Seiten gesucht, ließ sich von Propaganda bis hin zu zahlreichen Tötungsvideos faszinieren und wurde zuletzt selbst aktiv. Er habe zwei WhatsApp-Gruppen eingerichtet und aktiv Propaganda betrieben. Mit einem Freund habe er sogar in den Dschihad nach Syrien gehen wollen.
Am 31. März dieses Jahres klickten für ihn die Handschellen. 16 Tage Untersuchungshaft sowie eine ausgezeichnete Betreuung seitens seines Bewährungshelfers hätten,so Jugendrichter Markus Grünberger, Wirkung gezeigt. „Sie waren eben blind“, meinte der Richter zu den Aktivitäten und vor allem der Begeisterung des Burschen zur IS-Ideologie.
Seine Kehrtwende, ein umfassendes Geständnis und sein bislang unbescholtenes Leben ließen eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten zu, entschied der Schöffensenat (das Strafmaß reichte bis zu fünf Jahren). Während der Probezeit von drei Jahren wurde für den Lehrling Bewährungshilfe angeordnet. „Sie stehen unter dem besonders wachsamen Auge des Verfassungsschutzes!“, gab Grünberger dem Angeklagten warnend mit auf den Weg. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.


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