Familie
Aufatmen bei Eltern: Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeiten aktiv

- Eltern sollen in diesem zweiten Lockdown durch eine Neuregelung der Sonderbetreuungszeiten unterstützt werden.
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- hochgeladen von Mariella Datzreiter
Der Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeiten für alle Eltern macht es künftig nicht mehr notwendig eine Einverständnis des Arbeitgebers einzuholen. Um Unternehmen in dieser Situation und auch angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage ebenfalls zu unterstützen, übernimmt der Bund die Kosten.
NIEDERÖSTERREICH/ST. PÖLTEN (red.) Mit diesem zweiten Lockdown stellten sich für viele Eltern erneut Probleme, wenn es um die Betreuung ihrer Kinder geht. Um hier allen Eltern unter die Arme zu greifen, gab es Neuerungen hinsichtlich der Sonderbetreuungszeit von Kindern oder von zu Pflegenden zusätzlich zum Pflegeurlaub.
„Die Bundesregierung hat sich mit den Sozialpartnern darauf geeinigt, dass es künftig einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit geben soll – das Einverständnis des Arbeitgebers ist damit nicht mehr notwendig. Zusätzlich wird die Sonderbetreuungszeit von drei auf vier Wochen ausgeweitet“, erklärt Teschl-Hofmeister.
Näheres zur neuen Regelung
Die neue Regelung gilt rückwirkend mit 1. November und außerdem auch für Kinder in Quarantäne. Der Bund übernimmt ab sofort die volle Refundierung, der Arbeitgeber bekommt damit also die Kosten für das Entgelt zu 100 Prozent ersetzt. Diese neue Regelung gilt bis zum Ende des Schuljahres 2020/21. Familien-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister betont:
„Im Familienland Niederösterreich ist es uns ein großes Anliegen, die Familien bestmöglich zu unterstützen und so möchten wir auch in Krisenzeiten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern. Gleichzeitig müssen auch die Arbeitgeber Unterstützung erfahren – auch hinter ihnen stehen oft Familien. Mit dem Rechtsanspruch und der Ausweitung wurde eine wichtige und richtige Entscheidung getroffen und mit dem vollen Kostenersatz werden auch die Unternehmen entsprechend entlastet.“


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