Drei Raubüberfälle: Ordensköchin zu sieben Jahren Haft verurteilt
ST. PÖLTEN (ip). Offene Rechnungen im fünfstelligen Bereich ließen eine bislang unbescholtene Frau zur Räuberin werden. Bei einem Supermarkt in Mautern blieb es beim Versuch, die Raiffeisenbank in Karlstetten erleichterte die 46-jährige Ordensköchin aus der Umgebung von St. Pölten um 12.460 Euro, einer Trafikantin in Pottenbrunn entriss sie eine Geldtasche mit rund 11.000 Euro.
Schluchzend, beinahe unverständlich schilderte die Angeklagte am Landesgericht St. Pölten ihre triste finanzielle Situation vor dem ersten Überfall am 22. Oktober 2014. Existenzängste unter anderem auch aufgrund einer schweren Krankheit führten schließlich dazu, dass sie sich eine Spielzeugpistole, einen Spielzeugrevolver, sowie eine Maske in Form eines Totenkopfes kaufte. Eine gelbe Jacke, wie sie jene Arbeiter zu dieser Zeit bei der Baustelle in Karlstetten benutzten, Klebeband und eine Sturmhaube gehörten ebenfalls zur Ausstattung bei ihrem kriminellen Vorhaben.
"Stellt's kan Blödsinn an"
In der Annahme, es sei einer der Arbeiter, öffnete eine Angestellte der Raiffeisenbank die Türe. Maskiert und mit vorgehaltener Waffenattrappe drängte die Täterin ihr Opfer in die Bank. „Ich habe einen Schrei von meiner Kollegin wahrgenommen“, berichtete der Filialleiter, der kurz danach ebenfalls in den Lauf der Pistole schaute. In einem Sackerl übergab man der Frau das Geld. Dass im Tresor des Filialleiters kein Geld zum Vorschein kam, enttäuschte sie. Mit einem Klebeband fixierte die Räuberin ihre Opfer und fragte, ob sie Kinder hätten. „Ja“, so die Opfer. „Na, dann stellt´s kan Blödsinn an“, unterstrich die 46-Jährige ihre Drohung, bevor sie mit der Beute das Weite suchte.
Trafikantin mit Pfefferspray attackiert
Genau einen Monat danach, sie war zwischenzeitig auf Kur, fuhr die Beschuldigte nach Mautern, wo ihre Tochter in einem Markt als Lehrmädchen arbeitete. Gegen fünf Uhr morgens bedrohte sie vor dem Geschäft eine Angestellte, fragte nach dem Tresor, gab aber schließlich auf, nachdem ihr Opfer glaubhaft versicherte, keinen Tresorschlüssel zu haben.
Am 17. Dezember 2014 wartete sie vor der Trafik in Pottenbrunn auf den Geschäftsschluss. Noch am Tag zuvor hatte sie während eines Plauscherls mit der Trafikantin Geldscheine in der Kassa gesehen. Als ihr Opfer schließlich mit der Geldtasche zur Bank fuhr, folgte ihr die Angeklagte. Im Foyer, als sich die Geschäftsfrau umdrehte, sprühte sie ihr Pfefferspray in die Augen, entriss ihr die Tasche und versuchte, mit dem Wagen ihres Lebensgefährten zu fliehen. Schwer angeschlagen, folgte ihr die Trafikantin und notierte sich das Kennzeichen des PKWs. „Ich trau mich jetzt vieles nicht mehr“, so die Überfallene gegenüber Richterin Doris Wais-Pfeffer.
Zahlreiche Milderungsgründe
„Man wird die Strafe wohl im unteren Bereich ansiedeln“, meinte Staatsanwalt Karl Fischer in seinem Plädoyer und erhielt dafür von Verteidiger Georg Thum ein Dankeschön. Während Fischer aber auch auf die Belastung der Opfer hinwies, hob Thum die doch zahlreichen Milderungsgründe wie etwa die bereits geleistete Schadensgutmachung hervor. „Durch diesen unglücklichen Pfefferspray haben wir jetzt einen enorm hohen Strafrahmen“, bedauerte der Verteidiger den Umstand, dass im Gegensatz zu Spielzeugwaffen ein Pfefferspray sehr wohl als Waffe zu werten ist. Zum Urteil von sieben Jahren Haft gab es vorerst keine Erklärung. Es ist somit nicht rechtskräftig.
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