Häftling wehrt sich gegen Anstaltseinweisung
Ein 20-jähriger Strafgefangener legte Berufung gegen die Einweisung in eine Anstalt ein.
ST. PÖLTEN (ip). Volle Berufung legte ein 20-jähriger Strafgefangener mit österreichisch-kroatischer Doppelstaatsbürgerschaft gegen das nicht rechtskräftige Urteil eines St Pöltner Schöffensenats ein, wonach der mehrfach vorbestrafte Mann in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden soll.
Erste Verurteilung mit 16 Jahren
Der Straftäter war bereits mit 16-Jahren wegen schweren Raubes verurteilt worden. Es folgten zwei weitere einschlägige Schuldsprüche, schließlich fasste er in Korneuburg noch acht Monate Haft aus, nachdem er Justizwachebeamte bedroht hatte. Nach seiner Überstellung von Wien in die Justizanstalt St. Pölten rastete der 20-Jährige abermals aus, da er kurz nach einer ärztlichen Untersuchung wegen eines Insektenstichs wieder medizinisch betreut werden wollte. Er habe die Beamten beschimpft, gab er gegenüber Richter Markus Grünberger an. Schließlich sei er zu Boden gedrückt, mit Handfesseln am Rücken fixiert und in eine speziell gesicherte Zelle gebracht worden. Dort habe er aus Wut gegen die Mauer und das Waschbecken geschlagen. „Ich hab mich bewegt, aber ich habe keinen Widerstand geleistet“, behauptete der Häftling.
Psychische Abnormität
Sieben Stunden lang, so die Justizwachebeamten, habe sie der Bursche auf Trab gehalten und sich massiv gegen seine Umquartierung in die Sonderzelle gewehrt. Zuletzt wurde er in die Grazer Justizanstalt gebracht. Den steirischen Beamten fiel ebenfalls eine hohe psychische Abnormität des Häftlings auf.
Seinen eigenen Angaben zufolge landete er bereits mit 13 Jahren in der Psychiatrie. Er habe Polizisten beschimpft, die von Lehrern geholt wurden, weil er mit Gegenständen nach ihnen warf. Mehrere Aufenthalte folgten und laut Gutachter Reinhard Wagner leidet der 20-Jährige an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung mit entsprechendem Gefährdungspotential. „Wenn Konflikte auftreten, wird er sofort aggressiv“, beschrieb Wagner die beeinträchtigte Impulskontrolle des Mannes, dessen Ziel es ist, in Kroatien zu leben „und nie mehr nach Österreich zurückzukommen!“
Verteidiger Ludwig Redtensteiner wies besonders auf diesen Wunsch seines Mandanten hin. Die Anlasstat zu dem Prozess sei für ihn nur ein „passiver Widerstand“ gewesen, wertete der Anwalt das Verhalten des 20-Jährigen.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.