Jugendliche überfielen drei Passanten in St. Pölten
Trotz einer laufenden Therapie wegen Alkoholmissbrauchs trafen sich ein 17- und ein 18-Jähriger im Februar dieses Jahres in St. Pölten, wo sie in Lokalen so lange tranken, bis ihnen das Geld ausging. Mit Hilfe von Raubüberfällen wollten sie schließlich ihre weitere Sauftour finanzieren.
ST. PÖLTEN (ip). Die Burschen kannten sich aus der Landesnervenklinik in Mauer, wo der ältere bereits fünfmal, der jüngere auch schon dreimal zum Alkoholentzug in stationärer Behandlung war. „Der Entzug war Ihnen wurscht“, stellte Richter Markus Grünberger im Prozess am Landesgericht nicht unbedingt fragend fest, bevor er auf die Einzelheiten der drei Überfälle, die die Burschen unmittelbar hintereinander begingen, zu sprechen kam.
Helfer zeigte Zivilcourage
Vom ersten Opfer, einer Frau mit Hund, forderte der 17-Jährige, der wie sein Komplize den Pullover bis über die Nase gezogen hatte: „Gib dein Geld meinem Freund!“ Dabei riss er an der Hundeleine und trat die Frau gegen das Bein. Ihre lauten Hilfeschreie trieben das Duo in die Flucht, die hinter einem älteren Herrn mit Aktentasche endete. Sie bemerkten die Geldbörse in der Gesäßtasche, packten den Mann am Oberarm, forderten Geld und wollte sich selbst bedienen. Als auch dieses Opfer, das nicht ausgeforscht werden konnte, schrie, kam ihm ein 35-Jähriger zu Hilfe, der, wie er als Zeuge vor Gericht erklärte, die Burschen nur noch davonlaufen sah.
Kurz danach schaute er nochmals aus dem Lokal, in dem er arbeitete, und kam gerade zurecht, als der ältere Täter einer 60-Jährigen die Handtasche, die sie mit einem Riemen um den Hals trug, entriss und davonlief. Diesmal gelang es dem beherzten Helfer den Täter zu fassen.
Packten 60-Jährige am Kragen
Weil gerade Fasching war, so die 60-Jährige, habe sie sich zunächst nichts gedacht, als die beiden vermummten Jugendlichen auf sie zukamen. Als sie der 18-Jährige aber am Jackenkragen packte und den Riemen abriss, habe sie „geplärrt“. „Der Bursche mit den dunkleren Haaren hat sich entschuldigt, der andere hat gebrüllt wie ein Tier“, schilderte die Frau die nachfolgenden Szenen.
Staatsanwalt Patrick Hinterleitner erklärte, dass es sich um zwei versuchte minderschwere und einen mittelschweren Raub handle. Dafür seien bei Jugendlichen bis zu fünf Jahre Haft vorgesehen. Aufgrund der Umstände, beide Burschen begaben sich nach den Vorfällen freiwillig in entsprechende Betreuungseinrichtungen, wo sie auf Kosten des Landes Niederösterreich ein Jahr lang stationär von ihrem Alkoholproblem befreit werden sollen, plädierte Hinterleitner für eine bedingte Strafe.
Die beiden Verteidiger, Daniela Wippel und Christian Kies, verwiesen auf die Unbescholtenheit und die Geständnisse ihrer Mandanten, die der Schöffensenat als Milderungsgründe heranzog. Beide Angeklagte erhielten demnach eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren, sowie die Weisung, sich nach ihrer stationären Behandlung bis zum Ende der Probezeit von drei Jahren einer ambulanten Therapie zu unterziehen und Bewährungshilfe in Anspruch zu nehmen (rechtskräftig).
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