Landesgericht St. Pölten
Kanzlergattin prozessierte erfolgreich
Auch am Landesgericht St. Pölten prozessierte Kanzlergattin Katharina Nehammer erfolgreich gegen eine von zahlreichen Facebook-Usern, die aufgrund diffamierender Postings wegen übler Nachrede zur Verantwortung gezogen werden.
ST. PÖLTEN (ip). Das Posting, in dem Frau Nehammer im Zusammenhang mit der Maskenaffäre der Hygiene-Austria ein Naheverhältnis zu dieser Firma, sowie Täuschung und Profitgier unterstellt wurden, machte rasch die Runde. Rund 1.400 Mal wurde es von den Usern geteilt, hunderte davon angezeigt. Wie unter anderen auch ihr Anwalt erklärte, war seine Mandantin nie Mitarbeiterin der Hygiene-Austria, sondern nur bei einer PR-Agentur tätig, die die Hygiene-Austria betreute. Sie selbst sei dafür jedoch nicht zuständig gewesen.
„N..`s Gattin arbeitet bei H.. Uiii, da wird Kohle gescheffelt und das brave Volk glaubt, es war für die Gesundheit“, postete zunächst ein Kärtner, dem für die üble Nachrede schließlich 3.500 Euro Entschädigung, sowie die Gerichtskosten aufgebrummt wurden. Ebenso tief musste ein weiterer User in die Tasche greifen, wobei Anwaltskosten in den Beträgen noch nicht enthalten sind. Nach weiteren Prozessen in dieser Causa erwischte es nun auch eine 67-jährige St. Pöltnerin, die sich Anfang Februar 2021 in die Reihe der „Stille-Post-Teilnehmer“ eingliederte.
Wie ihr Rechtsvertreter Martin Engelbrecht riet, entschuldigte sich die Pensionistin bereits außergerichtlich vor dem Prozess für das Teilen des Postings, leistete eine teilweise Schadensgutmachung von 300 Euro und löschte den Beitrag. Obwohl die Beschuldigte trotzdem geklagt wurde, fiel daher zumindest der Vergleichsbetrag, der vor Gericht vereinbart wurde, mit 700 Euro doch wesentlich geringer aus, als bei den vorangegangenen Verfahren.
Wie der St. Pöltner Richter erklärte, sind Facebook-User beim Posten und Teilen wie Medieninhaber (z.B. Zeitungsverlage) anzusehen und damit verpflichtet, die Beiträge auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen. „Meine Mandantin hat zugestanden, dass sie das unvorsichtigerweise nicht gemacht hat, was ihr nach wie vor leid tut“, so Engelbrecht.
„Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, wo jeder tun und schreiben kann, was er will“, so die Kanzlergattin bereits zu Beginn der Prozesslawine. Vor allem die Unterstellung, sie würde auf Kosten der Bevölkerung Geld scheffeln, stieß ihr besonders sauer auf. „Das lasse ich mir nicht gefallen“, so die Klägerin, deren Anwalt angekündigt hatte, dass Nehammer die Entschädigungszahlungen aus den Prozessen wohltätigen Organisationen zukommen lassen werde.
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