Landesgericht St. Pölten: Frau bedrohte Cops mit Messer
Unzurechnungsfähige Frau bleibt die psychiatrische Klinik erspart.
ST. PÖLTEN. (ip) „Sie können nach Hause gehen“, erklärte Richter Slawomir Wiaderek einer 37-jährigen St. Pöltnerin, gegen die Staatsanwalt Patrick Hinterleitner die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt hatte. Nach dem Gutachten eines Sachverständigen war auch Hinterleitner mit dem Urteil des Schöffensenats einverstanden.
Mit Messer bedroht
Vor Gericht landete die Frau, nachdem sie am 13. Mai 2015 am Bahnhof in St. Pölten zwei Polizeibeamte mit zwei Messern, ein Butterflymesser und ein Kampfmesser, durch Stich- und Schneidbewegungen bedroht hatte. Aufgrund der Aussage eines Mannes hielten die beiden Beamten Nachschau und trafen dabei auf die St Pöltnerin, die mit den Messern auf sie zukam. Die Beamten forderten sie auf, sich auszuweisen und die Messer auf den Boden zu legen.
Die Frau kam dem nicht nach und schrie: „Ich stech euch ab!“ Dabei ging sie immer wieder auf die Beamten zu, die mehrmals zurückweichen mussten, um nicht verletzt zu werden. Der Einsatz von zwei Dosen Pfefferspray zeigte keinerlei Wirkung, so dass ein Beamter schließlich seine Dienstwaffe zog. „Daschießt´s mi!“, war die erste Reaktion der 37-Jährigen, bevor sie erstarrte und die Messer wegwarf. „Ich wollt, dass mich die Beamten umbringen“, erklärte die, unter starken Beruhigungsmitteln stehende Frau vor Gericht. Immer wieder auf die Beamten zugegangen sei sie, um sie zu provozieren. Auf die Frage des Richters nach ihrer Zukunft, meinte sie nur: „Is mir wurscht!“
„Sie wissen genau, dass Sie Hilfe benötigen"
Laut Gutachter war die Betroffene zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig. Sie leide an einer massiven Realitätsstörung, sei depressiv, paranoid beziehungsweise psychotisch und habe vermutlich ihr Drogenersatzprogramm abgebrochen. Ohne entsprechende Behandlung sei sie in erster Linie selbstgefährdend. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie anderen etwas antut, sei äußerst gering.
Für eine Zwangseinweisung in eine psychiatrische Anstalt aufgrund der Selbstgefährdung sei jedoch kein akuter Anlass gegeben, so Verteidiger Manfred Sigl. Da müsse sie in den nächsten Tagen schon konkrete Handlungen setzen. „Sie wissen genau, dass Sie Hilfe benötigen, aber Sie wollen nicht“, resümierte der Richter die Aussagen der Frau auf die Frage, was sie nach dem Prozess machen werde, nämlich nichts.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.