Landesgericht St. Pölten
Missbrauchsprozess endete mit Freispruch
Eine Racheaktion seiner Ex-Lebensgefährtin vermutete ein 60-Jähriger aus dem Großraum St. Pölten, der sich am Landesgericht wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer Volksschülerin zu verantworten hatte.
ST. PÖLTEN (ip). Laut Anklage sei es zwischen 2015 und 2017 zu einem Vorfall auf der Wohnzimmercouch des mittlerweile getrennten Paares gekommen sein. Die jetzt zwölfjährige Lena (Name v. d. Red. geändert) verbrachte die Wochenenden häufig bei ihrer Großmutter und pflegte dabei auch eine enge Beziehung zu deren Langzeitpartner, der häufig mit ihr kuschelte. Dabei habe er einmal seine Stellung ausgenutzt und mit der Unmündigen, die zu diesem Zeitpunkt unter seiner Aufsicht stand, den Beischlaf vollzogen.
„Nicht schuldig“, erklärte der 60-Jährige auf die entsprechende Frage von Richterin Doris Wais-Pfeffer. Er habe sich im Februar 2020 nach 28 Jahren von der Frau getrennt und in der Folge habe sie per WhatsApp Racheaktionen angekündigt.
Die Aussage der Großmutter im Zeugenstand konnte den Schöffensenat nicht von der Schuld des 60-Jährigen überzeugen. Gleichzeitig bestätigte ihr Auftritt auch Verteidiger Alexander Heihs, der die Frau für unglaubwürdig hielt und gleichzeitig die Widersprüche des Mädchens in der kontradiktatorischen Vernehmung im Vergleich zur Aussage vor der Polizei hervorhob.
Relativ rasch kam auch der Schöffensenat zu seinem Urteil, wonach die Beweislage zu dünn und der Angeklagte im Zweifel freizusprechen war. Die Staatsanwältin akzeptierte, womit das Urteil auch rechtskräftig ist.
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