Prozess in St. Pölten
Mit 350.000 Euro-Beute auf und davon

- In wenigen Minuten haben die Täter Schmuck im Wert von 350.000 Euro in Sporttaschen gepackt.
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- hochgeladen von Karin Zeiler
Am 7. Dezember 2017 schnitt ein Einbrecherduo das Scherengitter bei einem St. Pöltner Juwelier auf, zertrümmerte mit einem Rammbock das Glas der Eingangstüre und packte in wenigen Minuten Schmuck im Wert von 350.000 Euro in zwei mitgebrachte Sporttaschen ein.
ST. PÖLTEN (ip). Während für einen 41-jährigen Serben nach einem halben Jahr die Handschellen klickten, wurde sein 49-jähriger Komplize erst in diesem Frühjahr in Antwerpen festgenommen. Im Gegensatz zu dem bereits rechtskräftig verurteilten Serben, der wegen einer angeblichen Demenzerkrankung zunächst massive Erinnerungslücken vortäuschte, zeigte sich der ungarische Mittäter zu den Vorwürfen von Staatsanwältin Maria Lalics von Anfang an geständig.
Geld für Kinder
Laut Verteidiger Josef Gallauner, der die entsprechenden Rechnungen des Juweliers in Höhe von rund 110.000 Euro für den Ankauf des Schmuckes im Prozess vermisste, brauchte der 49-Jährige dringend Geld für seine vier Kinder, von denen zwei in den USA studieren. Neben dem Geständnis führte Gallauner die bisherige Unbescholtenheit des Ungarn als strafmildernd an. Darüber hinaus habe der Beschuldigte im Prozess auch den Namen des Mannes bekanntgegeben, der ihm den ungarischen Käufer vermittelte.
Privatbeteiligtenvertreterin Susanne Binder ging das Geständnis des Angeklagten nicht weit genug, weiters wies sie darauf hin, dass aufgrund des gestiegenen Goldpreises der Verkaufswert mittlerweile bei rund 600.000 Euro liege.
Fahrzeug in Wien gestohlen
Für den Schmuck, so der Ungar, habe er in Budapest von einem ihm Unbekannten in einem Park rund 17.000 Euro bekommen. Das Fahrzeug, das die beiden Täter zur Flucht verwendeten, habe er in Wien gestohlen, nach der Tat sei man dort dann wieder ins Fahrzeug des Serben umgestiegen.
Der St. Pöltner Richter Slawomir Wiaderek, der bereits im Oktober 2018 die Verhandlung gegen den Serben führte, meinte in der Urteilsbegründung, dass der Geschäftsinhaber glaubwürdig die Menge der gestohlenen Stücke angegeben habe. Mit einer dreijährigen Freiheitsstrafe, davon zwei Jahre bedingt, habe man mit der Strafhöhe für den Serben gleichgezogen. Gemeinsam müssen die beiden Täter 350.000 Euro Schadenersatz leisten, wovon der Serbe, trotz 14-tägiger Frist, die er 2018 bekam, bis jetzt noch keinen Cent bezahlt habe. Das Urteil gegen den Ungarn war bei Prozessende bereits rechtskräftig.






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