Landesgericht St. Pölten
Mühlweg-Schütze zu 4,5 Jahren Haft verurteilt

Am Montag fand der Prozess gegen den Mühlweg-Schützen statt. | Foto: Ilse Probst
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Große Aufregung herrschte am 21. August 2021,als ein 37-jähriger Türke am Mühlweg in St. Pölten vier Schüsse abfeuerte, wovon zwei einen 30 -jährigen Landsmann schwer verletzten, einer die Hausmauer und ein weiterer einen rund 50 Meter entfernten, fahrenden Pkw traf.

ST. PÖLTEN (ip). Im Prozess am Landesgericht St. Pölten legte Staatsanwalt Karl Fischer die Umstände, die zur Tat führten dar. Demnach verkehrte der Beschuldigte mit teils massiv vorbestraften Personen und wurde, als Polizeiinformant entlarvt, in diesem Milieu 2013 selbst bei einem Schussattentat schwer verletzt. Von einem der Beitragstäter, der noch nicht gefasst werden konnte, habe der Türke 2016 die Pistole gekauft.
Mit dem Opfer vom Mühlweg, das selbst bereits zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wurde und mittlerweile wegen weiterer Gewaltdelikte in U-Haft sitzt, hatte der Angeklagte zuletzt im Zusammenhang mit Drogengeschäften mehrere Auseinandersetzungen. So soll ihm der 30-Jährige unter anderem Ende Juni mit einem Schlagring massive Verletzungen im Gesicht verpasst und gedroht haben, sie per Video im Internet zu veröffentlichen. Damit hätte er den 37-Jährigen als „Schwächling“ geoutet und ihn in seiner Ehre zutiefst verletzt. Im Juli beschloss der Beschuldigte daher, sich an dem Rivalen zu rächen und googelte, welche Strafe ihm für ein Schussattentat in Österreich und was ihm dafür in der Türkei drohe.

Verteidiger Rudolf Mayer, Opfervertreter Roland Schöndorfer | Foto: Ilse Probst
  • Verteidiger Rudolf Mayer, Opfervertreter Roland Schöndorfer
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"Neue Dimension der Gewalt"

Von einer neuen Dimension der Gewalt in St. Pölten und einem ganz schwierigen Milieu sprach Fischer. „Von einer derartigen Tatbegehung habe ich in St. Pölten noch nie gehört!“ Er gehe von einer schweren Schuld aus, zumal die Tat eiskalt und von langer Hand geplant war, als der Beschuldigte den Jüngeren aus dem stark frequentierten Lokal am Mühlweg lockte, seine Waffe aus einer Einkaufstasche holte und aus weniger als 25 cm Entfernung dem Rivalen zuerst in den Oberschenkel, danach auch durch den Unterschenkel schoss. Gutachter Wolfgang Denk attestierte eine schwere Verletzung. Da die beiden Schusskanäle schräg von oben nach unten verliefen, sah man von einer Anklage wegen versuchten Mordes ab. Nach der Tat ließ sich der Schütze von einem Bekannten zur Polizei bringen.

Angeklagter gestand

„Schuldig“, erklärte der Türke gegenüber Richter Slawomir Wiaderek. Es tue ihm Leid. „Ich habe Respekt vor dem österreichischen Gesetz und vor der österreichischen Justiz“, ergänzte er und aus heutiger Sicht sei die Tat auf keinen Fall richtig gewesen. Darüber hinaus machte er von seinem Recht, nichts zu sagen, Gebrauch und überließ alle weiteren Ausführungen Verteidiger Rudolf Mayer. „Selbstjustiz ist hier der Vorwurf“, betonte dieser, denn als der Angeklagte noch mit einer Demütigung nach der Schlagring-Attacke rechnen musste, seien die Emotionen mit ihm durchgegangen. Sein Mandant habe sich zuvor, außer einer Nötigung, für die er eine Bewährungsstrafe von fünf Monaten ausgefasst habe, noch nichts zu Schulden kommen lassen. Im Gegensatz dazu habe das Opfer wegen massiver Gewalttaten und Drogendelikten jahrelange Hafterfahrung und stehe demnächst abermals wegen Gewaltdelikten unter anderem gegen seinen Mandanten vor Gericht. Mit Vorbehalt wurde die Schmerzensgeldforderung von Opfervertreter Roland Schöndorfer, der den 30-Jährigen in dessen Prozess als Verteidiger vertritt, in Höhe von 5.000 Euro anerkannt.

Staatsanwalt Karl Fischer | Foto: Ilse Probst

Mit dem Urteil von viereinhalb Jahren Haft wegen absichtlich schwerer Körperverletzung, Gefährdung der körperlichen Sicherheit anderer Personen, sowie unbefugten Waffenbesitzes waren alle Beteiligten einverstanden (rechtskräftig). Wiaderek sprach in der Urteilsbegründung von einem nachvollziehbaren Motiv, es sei jedoch keine spontane, sondern eine lang geplante Handlung gewesen.

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