Terroranschlag in Wien
Radikal-Islamistischer Prediger vor Abschiebung
Ein Kontaktmann des Attentäters von Wien steht vor seiner Abschiebung. Er hatte in eigens angemieteter Wohnung in St. Pölten Treffen für Befürworter des "Islamischen Staates" (IS) organisiert.
ST. PÖLTEN, NÖ. Am 2. November 2020 hatte ein Attentäter in Wien einen Terroranschlag verübt, bei dem vier Personen ums Leben kamen. Dieser gehörte auch zu den Besuchern des Salafisten Argjend G. in einer für diese Treffen extra angemieteten Wohnung in St. Pölten. Argjend G. soll ihm Ideologien des IS näher gebracht haben und ihm geistigen Beistand geleistet haben zur Durchführung Des Anschlags.
Verurteilung bereits 2022
Argjend G. wurde am Wiener Landesgericht wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation zu 19 Monaten Haft verurteilt. Das Urteil war rechtskräftig. Vom Oberlandesgericht Wien wurde diese Strafe sogar noch auf 27 Monate erhöht. Eine Vorverurteilung wurde unterdessen Widerrufen wodurch dem gebürtigen Nordmazedonier laut ORF 32 Monate Haft bevor standen. Da er direkt nach dem Anschlag festgenommen wurde, hat er bis dato 23 Monate in Haft verbracht. 9 weitere stehen ihm also noch bevor.
Noch immer als "Gefährder" eingestuft
Da von dem Sympathisant des IS noch immer eine Gefährdung ausgehe, wie das BFA gegenüber "APA", "Standard" und "Puls24" bestätigte, werden bereits aufenthaltsbeendende Maßnahmen geplant, die eine Abschiebung von Argjend G zum Ziel haben.
„Die Effektuierung von Rückkehrentscheidungen bei Straffälligen steht für das BFA besonders im Fokus. Dabei wird seitens des BFA darauf geachtet, dass alle Maßnahmen und Möglichkeiten im Hinblick auf eine möglichst frühzeitige Außerlandesbringung ergriffen werden. Die Abschiebung erfolgt bei verurteilten Straftätern möglichst unmittelbar nach Verbüßung der Strafhaft in Österreich“,
heißt es Seitens des Innenministeriums. Der Nordmazedonier wollte ursprünglich seine restliche Haftstrafe mit der elektronischen Fußfessel und somit außerhalb der Gefängnisgitter abbüßen. Daraus dürfte nach diesen aktuellen Erkenntnissen aber nichts werden, denn sollte die Rückkehrentscheidung endgültig getroffen werden, fiele Argjend G. die Rechtsgrundlage für den elektronisch überwachten Hausarrest weg. Sollte er sich zur freiwilligen Ausreise bereit erklären, könnte seine Haftdauer laut Strafvollzugsgesetz zudem verkürzt werden und er könnte unter bestimmten Vorraussetzungen zeitnah ausreisen.
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