Neuwahl in Wilhelmsburg
Rechtsunsicherheit wegen Losentscheid: Kein neuer Bürgermeister
Nach dem Misstrauensantrag gegen Rudolf Ameisbichler (SPÖ) und seinem darauffolgenden Amtsverzicht wollte der Gemeinderat einen neuen Stadtchef wählen.
WILHELMSBURG. Am heutigen Vormittag, Punkt 8 Uhr, traf sich der Gemeinderat Wilhelmsburg zur Wahl eines neuen Bürgermeisters im Haus der Musik. Wie bereits von uns berichtet, legte der vorige Bürgermeister Rudolf Ameisbichler (SPÖ) sein Amt zurück, nachdem alle anderen im Gemeinderat vertretenen Parteien (Grünen, ÖVP und FPÖ) sowie seine eigene (SPÖ) einen Misstrauensantrag gegen ihn eingereicht hatten. Das Gesetz sieht vor, dass binnen zwei Wochen nach dem Rücktritt ein neuer Ortsvorsteher gewählt werden muss. So berief Vizebürgermeisterin Sabine Hippmann (Grüne) eine entsprechende Gemeinderatssitzung ein. Aufgrund juristischer Unregelmäßigkeiten konnte jedoch kein Bürgermeister ermittelt werden, die Sitzung wurde durch die Vizebürgermeisterin um 09:20 Uhr beendet.
Langer und steiniger Weg
Die heutige Sitzung war keine einfache. Überraschend stellte die ÖVP Simon Obermayer als Kandidat zur Wahl, Peter Reitzner von der SPÖ war bereits zuvor bekannter Wahlvorschlag gewesen. Der erste Wahldurchgang war nicht einstimmig. So erreichten beide Kandidaten zwölf Stimmen, die restlichen drei waren ungültig. Insgesamt waren 27 von 29 Gemeinderäten beim ersten Durchgang anwesend, darunter sogar der ehemalige Bürgermeister Rudolf Ameisbichler. Während dem zweiten Durchgang stieß ein weiteres Gemeinderatsmitglied (ÖVP) dazu, somit wurden in der Stichwahl insgesamt 28 Stimmen abgegeben. Doch auch diese Wahl endete in einem Unentschieden: 14 zu 14. Die Gemeindeordnung sieht in so einem Fall eine Entscheidung per Los vor. Da jedoch nicht klar ist, ob es rechtlich zulässig ist, dass bei einer Stichwahl mehr Gemeinderatsmitglieder teilnehmen als beim ersten Durchgang, brach Hippmann die Sitzung ab und verließ diese gemeinsam mit SPÖ und Grüne. Das Land Niederösterreich müsse Hippmann zufolge den Ablauf sowie das weitere Vorgehen erst prüfen.
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