Landesgericht St. Pölten
Schlüsselbeinbruch bei Kampf ums Handy
Eifersucht war das Motiv für einen Beziehungsstreit, bei dem ein 41-jähriger Tschetschene in St. Pölten am 8. Oktober dieses Jahres seiner gleichaltrigen Lebensgefährtin, mit der er nach islamischem Recht verheiratet ist, das Schlüsselbein brach.
ST. PÖLTEN. Gegenüber dem St. Pöltner Richter Slawomir Wiaderek bekannte sich der bereits dreimal vorbestrafte Vater von zehn Kindern umfassend schuldig.
„Er hatte keinen Verletzungsvorsatz, weiß aber, dass er ihr Schmerzen zugefügt hat“,
versuchte Verteidiger Bruno Bernreitner den Vorwurf der schweren Körperverletzung zu relativieren.
„Ich habe den Verdacht gehabt, dass sie mit einem anderen Schriftverkehr hat“, begründete der Beschuldigte seinen gewaltsamen Versuch, an das Handy der Frau zu gelangen. Am Boden liegend habe er der Frau den Arm nach hinter gedrückt beziehungsweise verdreht, ihre Schmerzensschreie jedoch nicht ernst genommen. „Dann hätte sie das Handy doch ausgelassen“,
sei er damals überzeugt gewesen. Allerdings sei er durch den Konsum von Crystal Meth und Tabletten nach drei Tagen ohne Schlaf beeinträchtigt gewesen. Zwei Töchter des Paares hörten die Schreie der Mutter, danach sei auch schon die Polizei gekommen.
Wie die Frau im Zeugenstand erklärte, hätte der Beschuldigte sich ohne Drogeneinfluss niemals so verhalten. Er sei ein guter Vater und sie sei überzeugt, dass er nüchtern niemals so gegen sie vorgegangen wäre. Opfervertreterin Elisabeth Januschkowetz forderte 3.000 Euro Schmerzensgeld, zumal der Schlüsselbeinbruch der Frau nach wie vor Schmerzen bereite. Darüber hinaus stellte sie den Antrag für ein Kontaktverbot zum Opfer.
Wiaderek verurteilte den Beschuldigten, der zuletzt 2017 wegen des Verbrechens der terroristischen Vereinigung zu 21 Monaten Bewährungsstrafe verurteilt worden war, zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten, zwölf davon bedingt (rechtskräftig). Bereits im Vorfeld erklärte sich der Tschetschene bereit, 3.000 Euro Schmerzensgeld zu bezahlen, an einem Antiaggressionstraining teilzunehmen und Bewährungshilfe während der dreijährigen Probezeit in Anspruch zu nehmen. Vom Kontaktverbot seien nur Besuche der Kinder ausgenommen.
„Ich bin meiner Frau dankbar, dass sie mich immer wieder auf den rechten Weg bringt“,
so das Schlusswort des Angeklagten. Mit der letzten Aktion habe sie ihn von den Drogen weggebracht, erklärte der Beschuldigte, für den Verteidiger Bernreitner auf weitere Rechtsmittel verzichtete.
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