Landesgericht St. Pölten
Schwerer sexueller Missbrauch im Hallenbad
Ein ehemaliger Bademeister eines Hallenbades, mittlerweile 70 Jahre und in Pension, soll vor rund 20 Jahren zwei Volksschülerinnen in den Keller gelockt und sexuell schwer missbraucht haben.
ST. PÖLTEN (ip). Am Landesgericht St. Pölten bekannte sich der Angeklagte zu den Vorwürfen von Staatsanwältin Barbara Kirchner nicht schuldig, Verteidiger Philipp Zeidlinger stellte eine Verwechslung seitens der beiden Opfer in den Raum und plädierte auf einen Freispruch im Zweifel.
Der Vorfall
Zur Anzeige kam es erst im vergangenen Jahr, nachdem sich eines der mittlerweile erwachsenen Opfer ihrem Ehepartner anvertraut hatte und dieser ihr dringend nahelegte, zur Polizei zu gehen. Den genauen Tag des Vorfalles konnte die junge Frau nicht mehr angeben, mit dem zweiten Opfer, das sich nicht mehr so genau an die Details erinnern konnte, habe sie jedoch nach der Volksschule kaum Kontakt gehabt.
Den Belastungszeuginnen zufolge habe sie der Bademeister unter dem Vorwand, ihnen das „Schmetterlingsbecken“ zu zeigen, in den Keller gelockt, wo er sie aufforderte sich nackt auszuziehen und auf eine Liege zu legen. Er habe ihre Körper eingeölt, sie massiert und sexuell schwer missbraucht. Erst, als die Mädchen von Schmerzen sprachen, habe er von ihnen abgelassen und sie mit „ihrem Geheimnis“ in den Schwimmbereich gebracht.
Belastende Indizien
Anhand von Fotos aus dieser Zeit konnten die jungen Frauen den Angeklagten eindeutig identifizieren, darüber hinaus widersprachen ehemalige Kollegen des Bademeisters seinen Aussagen etwa im Zusammenhang mit seinen Zutrittsmöglichkeiten zum Massagebereich. Seinem angeblich sexuellen Desinteresse an Kindern stellte die Staatsanwältin den brisanten, vergeblich gelöschten Fund von Kinderpornos auf seinem Laptop gegenüber. Diesbezüglich wurde ein Verfahren gegen den 70-Jährigen jedoch vorerst eingestellt.
Zwei Jahre Haft
„Sie haben die Gelegenheit massivst ausgenützt“, erklärte die vorsitzende Richterin Doris Wais-Pfeffer in ihrer Urteilsbegründung. Gleichzeitig zweifelte der Schöffensenat nicht an der Glaubwürdigkeit der Opfer, wobei Privatbeteiligtenvertreter Josef Schnirzer für seine Mandantin den Zuspruch von 500 Euro erhielt. Zur Freiheitsstrafe von zwei Jahren, 16 Monate davon bedingt, gaben Zeidlinger und Kirchner vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.
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