Soziales
St. Pöltens Bürgermeister bezeichnet Sozialhilfe-Neu als "Sauerei"
Bgm. Matthias Stadler wettert gegen die Regierungspläne zum neuen Sozialhilfe-Grundsatzgesetz.
ST. PÖLTEN (nf). Im aktuell noch gültigen NÖ Mindestsicherungsgesetz ist als Ziel die „Vermeidung und Bekämpfung von Armut und sozialer Ausschließung oder von anderen sozialen Notlagen bei hilfsbedürftigen Personen“ verankert. Dieser Satz fällt im Gesetzesentwurf zur „Sozialhilfe neu“ allerdings weg.
Zweigleisige Kritik
"Eine bodenlose Sauerei!", befindet St. Pöltens Bürgermeister Matthias Stadler. Der Gleichheitsgrundsatz sei laut Stadler damit ad absurdum geführt, das geplante Gesetz aus seiner Sicht "hoffentlich nicht haltbar". Seine Kritik äußerte Stadler dabei sogleich in Doppelfunktion: einerseits als Vorsitzender des Städtebundes der Landesgruppe NÖ, gleichsam natürlich aber auch als Stadtoberhaupt St. Pöltens.
Als Bürgermeister weiß er: "In St. Pölten sind die Sozialhilfe-Anfragen im Jahr 2017 um 200 Prozent angestiegen." Konkret handelt es sich dabei um sogenannte "EinMal-Anfragen", also Fälle, bei denen beispielsweise die Miete nicht mehr bezahlt werden kann.
Auf Nachfrage der BEZIRKSBLÄTTER ergänzt Peter Eigelsreiter, Leiter des städtischen Amts für Sozialhilfe: "Die Zahlen für das Jahr 2018 liegen zwar erst in ein paar Wochen vor, wir gehen jedoch davon aus, dass die Nachfrage gleich hoch geblieben ist."
Kinder besonders betroffen
Die Nachfrage steigt also, die Möglichkeiten der Armutsbekämpfung drohen indes zu sinken. Das zumindest befindet die Obfrau des NÖ Armutsnetzwerks, Barbara Bühler, und äußert sich: „Wir sind betroffen über diese Abkehr von diesem zentralen, sozialpolitischen Prinzip, Menschen in einer Notlage ein Mindestmaß an Teilhabe zu ermöglichen, ihnen Perspektiven zu geben."
Vehement betroffen sind von den geplanten Kürzungen jene, die sich wohl am wenigsten dagegen aufbäumen können, die Kinder. Aktuell bekommen Familien für jedes im Haushalt lebende Kind eine Netto-Ausgleichszulage von 23 Prozent. Im neuen Entwurf soll diese Zulage ab dem dritten Kind nur mehr fünf Prozent betragen. Insgesamt machen die Kinder in NÖ mehr als ein Drittel der auf Mindestsicherung Angewiesenen aus.
Dazu bezieht Samuel Ziselsberger von der Katholischen Jung-schar der Diözese St. Pölten klar Stellung: "Kein Kind kann beeinflussen, in welche finanziellen Verhältnisse es geboren wird. Gleichzeitig sind die finanziellen Möglichkeiten der Familie enorm wichtig für die Perspektiven der Kinder", und ergänzt, "Armut geht für Kinder oft auch mit zusätzlichen Ausgrenzungen, beispielsweise in der Schule, einher. Alle Kinder sollten die gleichen Chancen haben." Im Mai soll der Gesetzesentwurf im Nationalrat diskutiert werden, danach obliegt es den Ländern, die Ausführungsgesetze zu beschließen.
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