Landesgericht St. Pölten
St. Pöltner sammelte neun Strafanträge
Am Landesgericht St. Pölten musste sich ein 21-Jähriger wegen zahlreicher Delikte vor dem Richter verantworten.
ST. PÖLTEN (ip). Quer durch das Strafgesetzbuch führen die Delikte eines 21-jährigen St. Pöltners, der nach vier Verurteilungen nun abermals vor Gericht landete, wo ihn Richter Markus Grünberger mit neun Strafanträgen konfrontierte und ihn schließlich für acht Monate wieder hinter Gitter schickte (nicht rechtskräftig).
Geständig zeigte sich der Beschuldigte zu insgesamt sechs Fakten, die sich seit Jänner dieses Jahres angehäuft hatten. So stahl er einem Mann, der anlässlich seiner Geburtstagsfeier auch Glückwunsch-Kuverts mit Bargeld bekam, 18 Stück mit insgesamt 800 Euro aus dem Sakko. Ein weiteres Opfer erhielt beim Wechseln eines Fünfzigers nur 35 Euro retour und in einem Nachtlokal der Landeshauptstadt reizten ihn zwei Kellnerbrieftaschen in einer Lade zum Mitnehmen. Die Wohnungstüre einer Bekannten öffnete er gemeinsam mit einem Mittäter mittels Alustange, dem Scheibenwischer einer Frau verpasste er einen Bogen und eine Glasscheibe der ÖBB zertrümmerte er mit einem Feuerlöscher.
Diebstähle
Seine Hoffnung, die Freundin in St. Pölten käme für die Kosten einer Taxifahrt vom Wiener Westbahnhof auf, erfüllten sich nicht. Sie habe auch kein Geld, teilte er dem Taxler in St. Pölten mit. Dann stieg er aus dem Fahrzeug, ließ sein Handy als Pfand zurück und war nicht mehr gesehen. Grünberger sah in dem Vorfall keine Betrugsabsicht und fällte diesbezüglich einen Freispruch.
Dass er gemeinsam mit einem zur Fahndung ausgeschriebenen St. Pöltner Waren aus einem Lebensmittelcontainer in Pyhra gestohlen habe, konnte der Angeklagte glaubhaft widerlegen. Der Flüchtige habe ihn zu einem Grillfest eingeladen und fälschlich behauptet, dass der Container seinem Onkel gehöre, mit dem er im Nachhinein noch verrechnen werde. Als Nachschub gefragt war, fuhren sie abermals zu der günstigen Quelle, dort wartete allerdings schon die Polizei. Den Mittäter betreffend, klärte der 21-Jährige auch diverse Diebstähle von Getränken in den Räumlichkeiten der Freiwilligen Feuerwehr auf.
Körperverletzung
Als strafbestimmendes Delikt ging es zuletzt auch um eine Körperverletzung, an die sich der Angeklagte aufgrund seiner damaligen Alkoholisierung nicht so genau erinnern konnte. Vor einem Lokal kam es zwischen ihm und einer Frau zum Streit. Er hatte eine Wodkaflasche bei sich, die an einem Geländer zerbrach. Mit dem Flaschenhals verletzte er die Frau im Schulterbereich. Sie gab ihm einen leichten Stoß, sodass der wenig standfeste Bursche in einer Baugrube landete.
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