Heizkostenzuschuss, St. Pölten
Städtische Brennstoffaktion
Ab 3. November kann der diesjährige Zuschuss für die Heizperiode 2022/2023 beantragt werden. Der städtische Unterstützungsbeitrag beträgt 300 Euro, das Land Niederösterreich gewährt ebenfalls 300 Euro Heizkostenzuschuss.
ST. PÖLTEN. Gefördert werden österreichische StaatsbürgerInnen, welche ihren Hauptwohnsitz in St. Pölten haben und folgendem Personenkreis angehören: BezieherInnen einer Ausgleichszulagenpension, Arbeitslosen- oder Notstandshilfeleistungen, Kinderbetreuungsgeld bzw. sonstiger Einkommen, welche den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nach § 293 ASVG nicht übersteigen.
- Alleinstehende: € 1030,49 (brutto), € 977,94 (netto)
- Ehepaare und Lebensgemeinschaften: € 1.625,71 (brutto), € 1.542,80 (netto)
- Erhöhung der Grenze für jedes Kind: € 159,- (brutto), € 150,89 (netto)
- Erhöhung der Grenze für jeden weiteren Erwachsenen: € 595,22 (brutto), € 564,86 (netto)
Familienbeihilfen, Schüler- oder Studienbeihilfen, Kinderzuschüsse, Lehrlingsentschädigungen, Ausgedingsleistungen, Taggelder für Präsenz- und Zivildiener, NÖ Wohnbeihilfen und Wohnzuschüsse, Kriegsopfer- und Versehrtenrenten sowie Pflegegelder bleiben bei der Bemessung des Haushaltseinkommens unberücksichtigt.
Bezieher einer Leistung aus der Sozialhilfe sind von dieser Aktion ausgenommen, da sie eine Unterstützung für die Heizkosten im Rahmen der Sozialhilfe erhalten.
Anträge werden ab 3. November 2022 bis 30. März 2023 in der städtischen Sozialhilfe entgegengenommen. Parteienverkehrszeiten für die Brennstoffaktion in der städtischen Sozialhilfe sind Dienstag und Donnerstag 9 bis 11 Uhr.
Folgende Unterlagen werden bei der Antragstellung benötigt
Einkommensnachweise und Bankverbindung (IBAN und BIC), bei volljährigen Kindern ggf. Schulbesuchs- oder Inskriptionsbestätigung.
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