Gewaltvorwürfe gegen 39-Jährigen
St.Pöltner steht vor Gericht
Mit seinen sechs Vorstrafen hauptsächlich im Zusammenhang mit Eigentumsdelikten hat ein 39-Jähriger nicht gerade die besten Karten.
ST. PÖLTEN (ip). Eine Haftstrafe steht im Raum, sollten die Vorwürfe seiner Ex-Lebensgefährtin den St. Pöltner Richter Andreas Beneder überzeugen. Vorerst musste der Prozess vertagt werden.
Angeklagter bestreitet Gewaltvorwürfe
„Das stimmt alles nicht“
, kommentierte der Beschuldigte die Angaben seiner Ex, wonach er sie in ihrer zweijährigen Beziehung zunächst im Hause ihrer Eltern danach in ihrer St. Pöltner Wohnung mehrfach geschlagen, gestoßen, gewürgt und ihr gedroht habe. Bei zwei Vorfällen, zuletzt im Dezember 2019, sei es auch zu Verletzungen, wie einem blauen Auge und einer Beule am Hinterkopf gekommen. Opfervertreter Peter Resch forderte dafür Schmerzensgeld in Höhe von 1.500 Euro.
Neben der fortgesetzten Gewaltausübung habe der Angeklagte auf den Namen der Frau auch drei Mobilfunkverträge und einen Online-Kreditvertrag abgeschlossen, sowie einen Kabel TV- und Internetanschluss installieren lassen. Geld sahen die jeweiligen Vertragspartner keines. Die Forderungen bewegen sich im vierstelligen Euro-Bereich.
Er habe die Verträge in Absprache mit seiner Ex-Lebensgefährtin, vor allem für sie von seinem Gerät aus gemacht, erklärte er. Nur der „Handyverkauf“ auf einer Internetplattform, bei dem er zwar kassiert, aber nicht geliefert habe, ginge auf seine Kappe. Man hätte Geld für Drogen gebraucht.
„Sie hat mir so viel angetan“
, klagte der Angeklagte im Gegenzug. Er habe ihretwegen sogar die Mutter seiner drei Kinder verlassen. „Ich war drei Minuten tot“, schilderte er schließlich seinen Zustand nach einem Suizidversuch.
Drogen und Streitereien
Als er 2019 psychische Probleme hatte, arbeitslos wurde, aber beide Geld für Drogen brauchten, sei es vermehrt zu Streitereien gekommen. Dreimal habe er auch die Frau zu einem Psychiater begleitet, da sie an paranoider Schizophrenie leide, behauptete der 39-Jährige, was die Frau vehement bestreitet. Ja, er habe sie auch einmal geschubst. Da sei er dann gleich gegangen, weil er sich für dieses Verhalten geschämt habe. Zu Verletzungen und Drohungen sei es sicher nie gekommen, bestätigte er das Eingangsplädoyer von Verteidiger Philipp Zeidlinger, der seinerseits einen Antrag zur Einvernahme eines Entlastungszeugen an den Richter stellte.
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