Tierschutz kommt auf die "Pfoten"
Welche Regeln im Zusammenleben mit Tieren in der Region beachtet werden müssen.
REGION (bt). Seit dem 1. April gilt in Niederösterreich eine Kastrationspflicht für alle freilaufenden Katzen. Auch sonst ist kaum etwas so streng reglementiert wie das Leben mit unseren vierbeinigen Lieblingen. Das Gewirr von Regeln kann von Ort zu Ort unterschiedlich sein. Wir haben uns in St. Pölten Stadt und Land umgehört, welche Regeln wo gelten, und was die St. Pöltner von Kastrationspflicht, Leinenzwang und Maulkorb wissen und halten.
Katzen in "bäuerlicher Haltung" müssen nun kastriert werden, für Davor Stojanovic, Leiter vom Tierheim St. Pölten, "ein Meilenstein im Tierschutz". Katzen bekommen etwa zweimal pro Jahr Nachwuchs und vermehren sich somit rasend schnell. Neben der Überpopulation ist auch die Verbreitung von Krankheiten ein großes Thema. "Oft werden solche Tiere einfach entsorgt", bedauert Stojanovic, will aber nicht alle Bauern über einen Kamm scheren.
Mehr als 100 der jährlich aufgenommenen Katzen stammen von Bauernhöfen. "Man merkt das, wenn sie nach Stall riechen", so Stojanovic. Sie befinden sich meist in katastrophalem Zustand. Verwilderte Katzen werden kastriert und wieder in ihrem Revier freigelassen. "Die haben ihr ganzes Leben keine menschliche Hand gespürt, die werden nicht mehr zahm", so der Tierheimleiter.
Hohe Strafen drohen
Auch Peter Bauer, Tierarzt in St. Pölten Wagram, begrüßt die Gesetzesänderung. "Der Tierschutzgedanke, gerade was Katzen anbelangt, ist bei vielen Bauern im 18. Jahrhundert steckengeblieben. Nicht bei allen, aber meist ist die Katze nicht viel wert", seufzt er. Die Umsetzung wird dauern: "Die Kastrationspflicht hat sich ja noch nicht einmal bei städtischen Katzenbesitzern ins Bewusstsein gedrängt."
Bei unkastrierten freilaufenden Katzen wird der Halter aufgefordert, dem Gesetz nachzukommen. Tut er das nicht, droht eine Strafe von bis zu 3.750 Euro.
Hunde dürfen nicht gefährden
Hunde müssen gechipt und registriert werden, außerhalb von Umzäunungen an der Leine sein oder einen Maulkorb tragen. Auffällige Hunde und Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential brauchen beides. Gemeinden können eigene Regeln festlegen. So besteht in Wilhelmsburg etwa auf den Wegen entlang der Traisen Maulkorb- und Leinenpflicht für Hunde ab einer Schulterhöhe von 40 cm.
Regeln bei Nagern
Unter Haustiere auf help.gv.at ist etwa zu lesen: Goldhamster sind einzeln, Meerschweinchen paarweise oder in Gruppen, jedoch nicht mit Kaninchen zu halten. Laufräder müssen verletzungssicher sein. Chinchillas brauchen eine Schlafhöhle.
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