Volksfestschlägerei: "Alles war voller Blut"
Fünf türkischstämmige Angeklagte sollen Burschen beim Hauptstadt-Volksfest verprügelt haben.
ST.PÖLTEN (ip). Wegen absichtlich schwerer Körperverletzung mussten sich fünf angeklagte Türken und Mazedonier am Landesgericht St. Pölten verantworten. Staatsanwalt Michael Lindenbauer warf den Männern im Alter zwischen 20 und 30 Jahre vor, am vergangenen Hauptstadt-Volksfest gemeinsam auf einen 22-jährigen Besucher losgegangen und diesen schwer verletzt zu haben. Laut Aussage des Opfers sei es am 11. Juni an einer Gruppe Burschen, die es nicht kannte, vorbeigegangen. Mittelstark alkoholisiert sei es dabei zu einer harmlosen Schulter-an-Schulter-Berührung gekommen und schon habe es einen Kopfstoß und Faustschläge ins Gesicht bekommen. Nach Schlägen von der Seite sei es zu Boden gegangen.
Wie ein Schlachtfeld
„Wie ich zu mir gekommen bin, habe ich überall Schläge und Tritte verspürt. Irgendwer ist auch auf meinen Kopf gesprungen“, schilderte der 22-Jährige, den auch irgendjemand aus dem „Schlachtfeld“ herausgezogen und aus dem Gelände gebracht haben soll. „Es war alles voll Blut“, habe er draußen festgestellt, bevor abermals drei Burschen auf ihn zugekommen und ihn noch einmal zu Boden geschlagen hätten. Im Krankenhaus diagnostizierte man einen Nasenbeinbruch, zwei gebrochene Finger, eine offene Wunde an der Nase, eine Gehirnerschütterung, einen abgebrochenen und einen ausgeschlagenen Zahn. Opfervertreter Georg Thum forderte 10.000 Euro Schmerzensgeld sowie Schadenersatz für den Verdienstentgang, zumal der 22-Jährige dadurch auch seinen Job verloren habe. Drei Beschuldigte gaben Faustschläge zu, erklärten jedoch, dass der Festbesucher sie zuvor im Zelt schon „angestänkert“ habe. Draußen sei er es gewesen, der auf sie losgestürmt sei. Nicht einfacher machten es dem Schöffensenat die zahlreichen Zeugen, deren Aussagen ebenfalls teils weit auseinandergingen. Die Verteidigerriege – Georg Retter, Wolfgang Blaschitz, Oliver Simoncic und Andrea Schmidt – versuchten, die Rolle ihrer jeweiligen Mandanten zu konkretisieren. Doch selbst das Opfer wurde bei der Identifizierung und Zuordnung der Beschuldigten immer wieder unsicher. Ein Hauptzeuge war zum Prozess nicht erschienen. Grünberger vertagte daher die Verhandlung.
Text und Fotos: Ilse Probst
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