Niederösterreich
Weitere NÖAAB-Forderung wird umgesetzt
- Teschl-Hofmeister und Anton Erber
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NÖAAB-Landesobfrau Christiane Teschl-Hofmeister begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung, die Möglichkeit eines geringfügigen Zuverdienstes während des Bezugs von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe mit 1. Jänner 2026 weitgehend abzuschaffen.
NÖ. „Wer arbeitet, muss sich mehr leisten können als jemand, der von staatlicher Unterstützung lebt. Das verstehe ich unter Leistungsgerechtigkeit!“, so Teschl-Hofmeister.
Bereits im Herbst 2024 hatte sie im Rahmen des Pressegesprächs „Keine Leistung – kein Geld“ diese Reform gefordert: „Mit Sozialhilfe, geringfügiger Beschäftigung und ein bisserl pfuschen fährt jemand besser, als wenn jemand ordentlich arbeiten geht – das darf nicht sein.“
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Reform für mehr Fairness im System
Mit der neuen Regelung wird ein Systemfehler beseitigt, der falsche Anreize geschaffen hat. Künftig ist ein geringfügiger Zuverdienst während des Leistungsbezugs grundsätzlich nicht mehr möglich. Nur wenige Ausnahmen, etwa bei Betreuungspflichten oder gesundheitlichen Einschränkungen, bleiben bestehen, um besondere Lebenssituationen zu berücksichtigen.
„Damit wird der Grundsatz ‚Arbeit muss sich lohnen‘ wieder gestärkt“, betont Teschl-Hofmeister. „Es geht nicht darum, Menschen in schwierigen Situationen zu bestrafen, sondern um jene, die das System bewusst ausnutzen.“
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Leistung soll sich wieder lohnen
Auch VPNÖ-Sozialsprecher LAbg. Anton Erber begrüßt die Maßnahme als „wichtigen Beitrag zu mehr Fairness“. Wer Unterstützung vom Staat erhält, müsse alles daransetzen, wieder in eine reguläre Beschäftigung zu kommen.
„Es darf nicht sein, dass jemand mit Sozialleistungen, geringfügiger Beschäftigung und Schwarzarbeit besser aussteigt als jemand, der täglich arbeiten geht. Diese Reform stellt sicher, dass Leistung wieder zählt und jene unterstützt werden, die bereit sind zu arbeiten“, so Erber.
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