St. Pölten
"Wollte, dass sie Angst kriegt": 28-Jähriger schnitt Freundin Brustwarze fast ab

Zuerst mit einem Taschenmesser, dann mit einem Küchenmesser schnitt der 28-Jährige seine Partnerin an der Brust.  | Foto: pixabay.com
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  • Zuerst mit einem Taschenmesser, dann mit einem Küchenmesser schnitt der 28-Jährige seine Partnerin an der Brust.
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Mit einem Messer bedroht, ans Bett gefesselt und verstümmelt haben soll ein St. Pöltner seine Lebensgefährtin. Diese wirft ihm außerdem vor, er hätte sie vergewaltigt. Der Prozess am Landesgericht St. Pölten wurde vertagt.

ST. PÖLTEN. "Nur ein bisschen" verletzten wollen hätte ein St. Pöltner seine Partnerin. Dazu fesselte er sie an ein Bett und schnitt ihre Brust mit einem Küchenmesser. Zu dieser Tat bekannte er sich am Landesgericht St. Pölten schuldig. Außerdem soll er die Frau vergewaltigt haben. Diesen Vorwurf leugnete er.

An Lattenrost gefesselt

Im Mai diesen Jahres besuchte die Frau den afghanischen Staatsbürger. Dieser hatte wohl schon länger Verdacht geschöpft, sie sei ihm nicht treu. Seit acht Jahren waren die beiden bereits in einer Beziehung.

Der Angeklagte gab in der Verhandlung an, er hätte die ganze Nacht durchgetrunken. An dem Lattenrost eines Bettes hätte er Bänder befestigt, bevor seine damalige Lebensgefährtin am Vormittag zu ihm kam. Er forderte die Frau auf, sich auszuziehen und auf das Bett zu legen. Laut der Staatsanwaltschaft soll er da bereits ein Messer in der Hand gehalten haben.

"Ich hab ihre Hände gefesselt. Ich wollte nur, dass sie ein bisschen Blut sieht, damit sie Angst kriegt", so der 28-Jährige.

Verstümmelung an der Brust

Er soll sie dann mit dem Vorwurf konfrontiert haben, ihn zu betrügen. Daraufhin versuchte er, sie mit einem Taschenmesser an der Brust zu schneiden. Doch das Messer war zu stumpf. Also holte er sich ein schärferes Küchenmesser.

Damit hätte er die Brust "nur ein bisschen angeschnitten". Hinsichtlich der dokumentierten Verletzung der Frau ist dies jedoch wohl eine Untertreibung: "Die Brustwarze war fast zur Gänze abgeschnitten", so Richterin Doris Wais-Pfeffer, die dem Schöffensenat vorsaß.

Weil das Taschenmesser zu stumpf war, um durch die Haut der Frau zu schneiden, holte sich der Angeklagte ein Küchenmesser.  | Foto: congerdesign/Pixabay
  • Weil das Taschenmesser zu stumpf war, um durch die Haut der Frau zu schneiden, holte sich der Angeklagte ein Küchenmesser.
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Laut dem Opfer soll der 28-Jährige ihr auch schon zuvor schon mehrmals mit Verstümmelung gedroht haben. Er hätte sie dadurch weniger attraktiv machen wollen, um sie an ihn zu binden. Der Angeklagte leugnete dies jedoch.

Vorwurf: Vergewaltigung

Wenige Tage zuvor soll der Angeklagte die Frau vergewaltigt haben. Er soll ihr ein Taschenmesser vorgehalten, und sie aufgefordert haben, sich auszuziehen. Daraufhin hätte er sie gezwungen, sich in Bauchlage auf das Bett zu legen.

Laut dem Opfer hätte er sie daraufhin anal und vaginal vergewaltigt. Dabei hätte er sehr wütend gewirkt. "Es war nicht so", meinte der Angeklagte. Sie hätten einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehabt.

Die Verhandlung fand am Landesgericht St. Pölten statt. | Foto: Katharina Schrefl
  • Die Verhandlung fand am Landesgericht St. Pölten statt.
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Verhandlung vertagt

Die mutmaßliche Tat sei laut dem Staatsanwalt "so ungeheuerlich, so monströs", dass er sie kaum in Worte fassen könne. Konkret angeklagt ist der 28-Jährige wegen Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen, Vergewaltigung und Nötigung.

Die Verhandlung wurde zur Einholung eines Gutachtens auf unbestimmte Zeit vertagt. Der Angeklagte muss wieder zurück in Untersuchungshaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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Zuerst mit einem Taschenmesser, dann mit einem Küchenmesser schnitt der 28-Jährige seine Partnerin an der Brust.  | Foto: pixabay.com
Die Verhandlung fand am Landesgericht St. Pölten statt. | Foto: Katharina Schrefl
Weil das Taschenmesser zu stumpf war, um durch die Haut der Frau zu schneiden, holte sich der Angeklagte ein Küchenmesser.  | Foto: congerdesign/Pixabay
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