Einbrecherpärchen hat sich bei Familie bedient
Obwohl sie bei vier Einbrüchen nur ihren Freund zum Tatort chauffierte und vor dem Objekt aufpasste, saß eine 23-jährige Angestellte alleine auf der Anklagebank am Landesgericht St. Pölten.
ST. PÖLTEN (ip). Sie lebten weit über ihre Verhältnisse, begründete die Staatsanwältin die kriminelle Geldbeschaffung des Paares. Im Frühsommer 2017 besorgte sich der Mann die Schlüssel zum Haus seiner Großeltern und ließ ein Duplikat anfertigen. Er wusste, wann das Haus leer war und ließ sich zweimal von der 23-Jährigen hinführen. Beim ersten Coup stahl er 8700 Euro und Schmuck, den er um rund 2000 Euro verkaufte, beim zweiten Einbruch erleichterte er seine Großeltern um 7000 Euro Bargeld. Die Weihnachtsfeier der Pensionisten bei seinen Eltern nutzten die beiden neuerlich. Da das Schloss inzwischen ausgetauscht worden war, versuchte er vergeblich durch ein Fenster einzudringen. Der darauffolgende Jahreswechsel musste herhalten. Nachdem er seiner Mutter die Schlüssel zum Haus der Großeltern stahl, drang er abermals dort ein, machte jedoch nur geringe Beute.
„Die Schulden waren schon so hoch, dass wir nicht mehr ausgekommen sind“, versuchte die Angeklagte gegenüber Richter Slawomir Wiaderek zu erklären. Nur sie habe gearbeitet, während ihr Lebensgefährte immer und immer wieder Waren bestellte, die ihre finanziellen Möglichkeiten bei Weitem übertrafen. „Ich habe schon Angst vorm Heimkommen gehabt“, meinte die Frau. Angst vor neuen Rechnungen, Angst vor dem psychischen Druck, den ihr Partner im Zusammenhang mit weiteren Bestellungen ausgeübt habe und nicht zuletzt Angst vor Gewalt. „Er hat mehrmals auf mich herg'haut.“ Zu den Einbrüchen habe er sie erst überreden müssen. Begründet habe er diese damit, dass seine Großeltern ohnehin genug Geld hätten, ihn als Kind geschlagen und ihn im Vergleich zu seiner Schwester benachteiligt hätten.
Freiheitsstrafe und Schadensgutmachung
„Es waren nicht nur seine Schulden, sondern auch die der Angeklagten“, so die Staatsanwältin, die damit auch die Meinung des Schöffensenats unterstrich. Dieser verurteilte die bisher unbescholtene Frau zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten, 20 davon bedingt, sowie einer Schadensgutmachung von 10.000 Euro (nicht rechtskräftig). „Sie haben beide ein Vertrauensverhältnis missbraucht“, begründete Wiaderek den Schuldspruch, wobei Einbrüche in private Objekte an sich schwerer wiegen und den Milderungsgründen gegenüberstanden. Ihr ehemaliger Lebensgefährte entging einem Prozess, da es sich bei ihm um den Enkelsohn der Opfer handelt.
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