Lokalbesuch endete mit Blut und Zähnen in der Hand
ST. PÖLTEN (ip). Vertagt wurde der Prozess gegen einen 29-jährigen Kosovaren aus dem Bezirk Lilienfeld, dem die St. Pöltner Staatsanwältin Julia Berger schwere Körperverletzung zur Last legt. Verteidiger Martin Engelbrecht gab zu Beginn des Prozesses bekannt, dass sich sein Mandant nicht schuldig bekenne.
Glas und Flasche als Wurfgeschosse
An eine Vorstrafe wegen einer Rauferei, die er in diesem Jahr bereits ausfasste, konnte sich der Beschäftigungslose nicht erinnern und wie es zu den Verletzungen eines 29-jährigen Angestellten im aktuellen Fall kam, könne er nur Vermutungen anstellen. Jedenfalls habe der 29-Jährige Mitte April dieses Jahres in einem St. Pöltner Szenelokal ihn und seinen Bruder als „Tschuschen“ bezeichnet und dass er über ihnen stehe. Aus einem verbalen Streit sei ein Gerangel geworden und der 29-Jährige habe eine Flasche gegen ihn geworfen, die ihn zwar getroffen aber nicht verletzt habe. Daraufhin habe er ein Glas geworfen, wisse aber nicht, ob er seinen Kontrahenten traf. Die ausgeschlagenen Zähne, so vermute er, seien im Zuge des Gerangels, möglicherweise durch den Faustschlag eines anderen entstanden. Er hätte nicht vor dem Lokal gewartet, bis die Polizei kommt, sondern wäre davongelaufen, so die Verantwortung des Angeklagten, die von seiner Aussage vor der Polizei abwich. Die Forderung von Opfervertreter Christian Reiter in Höhe von vorerst rund 2.400 Euro, so wie die Haftung für mögliche Folgekosten, wies Engelbrecht im Namen des Kosovaren in der Folge zurück.
Lokalaugenschein beantragt
Den Schilderungen des Opfers nach seien „blöde Äußerungen“ von den Gästen am Nebentisch gekommen. „Ihr habt keine Berechtigung, dass ihr da seid“, habe er gehört und nachdem seine Begleiter kurz weggingen, sei der Kosovare mit seinem Bruder zu ihm gekommen. „Normalerweise dreh ich mich bei solchen Aussagen um und geh“, meinte der Zeuge, doch habe der „Kollege“ des Beschuldigten ihm ein volles Glas ins Gesicht geschüttet. „Ich hab zurückgeschüttet“, meinte er, danach habe ihn der Angeklagte gestoßen, dann habe er einen Schlag gespürt und „schon Blut und Zähne in der Hand gehabt“.
Richter Slawomir Wiaderek vertagte den Prozess, da der Bruder des Angeklagten als Zeuge nicht erschienen war und Engelbrecht einen Lokalaugenschein beantragte, zum Beweis dafür, dass der geschilderte Tathergang in den Räumlichkeiten des Lokals nicht möglich sei.
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