Nicht vorhandenes Handy mehrfach verkauft

Richterin Doris Wais-Pfeffer verurteilte den 22-Jährigen zu 18 Monaten. | Foto: Probst

ST. PÖLTEN (ip). Auf der Internetplattform „willhaben“ bot ein Obdachloser ein I-Phone an, das nicht existierte. Er ließ sich Geld als Vorauszahlung schicken und kassierte so mehr als 6.000 Euro. „Ich bereue das alles, auf jeden Fall“, meinte der 22-Jährige in seinem Prozess am Landesgericht St. Pölten.
Neun Geschädigte unter anderem aus Oberwölbling, die teilweise mehr als 600 Euro gezahlt hatten, forderten Schadensgutmachung, die der Arbeitslose anerkannte, was als strafmildernd zu werten ist. Strafverschärfend war für Richterin Doris Wais-Pfeffer allerdings der Umstand, dass der Angeklagte, nachdem er am 22. September 2015 zu den ersten Betrügereien von der Polizei einvernommen worden war, bereits einen Tag danach munter weitermachte. Ungünstig wirkte sich auch eine Vorstrafe aus, die der Beschuldigte für mehrfaches unerlaubtes Fernbleiben vom Wehrdienst 2014 ausfasste. Ein weiterer Strafantrag im Zusammenhang mit einem gestohlenen Handy wurde ausgeschieden, nachdem zwei Zeugen zum Prozess nicht erschienen waren.
Wais-Pfeffer verurteilte den Betrüger rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten, zwölf davon bedingt, sowie der Schadensgutmachung. „Ich frage mich täglich, warum ich mir damals keine Arbeit gesucht habe“, beteuerte der 22-jährige gelernte Kellner, der das ergaunerte Geld für seinen Lebensunterhalt benötigte.

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