Klein St. Paul
Ab sofort gilt Wassersparen, sonst drohen hohe Geldstrafen

Die Marktgemeinde Klein St. Paul hat eine Wassersparverordnung erlassen. (Archivfoto) | Foto: Marktgemeinde Klein St. Paul
  • Die Marktgemeinde Klein St. Paul hat eine Wassersparverordnung erlassen. (Archivfoto)
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In Klein St. Paul heißt es ab sofort: Wassersparen. Die Marktgemeinde informiert, was voraussichtlich bis Mitte August verboten ist. Bei Verstößen drohen Geldstrafen von bis zu 2.180 Euro. 

ST. VEIT. ​Aufgrund der anhaltenden Trockenheit gilt von Mittwoch, den 5. August bis voraussichtlich Mittwoch, den 19. August dieses Jahres eine Einschränkung des Wasserverbrauchs in der Marktgemeinde St. Paul. 

Ab sofort verboten

Derzeit ist das Befüllen von Schwimmbecken, das Bewässern beziehungsweise Gießen von Rasen, Sportplätzen und andere Außenanlagen sowie das Reinigen von Vorplätzen, Höfen und ähnlichen Flächen nicht erlaubt. Fahrzeuge dürfen zudem nur in dafür vorgesehenen gewerblichen Waschanlagen gewaschen werden. Verstöße können mit einer Geldstrafe von bis zu 2.180 Euro geahndet werden.

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