Der Biber meldet sich an der Enns zurück
Des einen Freud', des anderen Leid: Nicht allen schmeckt die Rückkehr des pelzigen Holzfällers.
BEZIRK. Der Biber galt in Europa quasi als ausgerottet. In Österreich wurde er im Zeitraum von 1967 und 1985 wieder eingebürgert. Er kommt über die Donau in die Enns und dann weiter in die Steyr. Die Donau ist die Hauptausbreitungsachse. „Entsprechend sind Ober- und Niederösterreich auch die Bundesländer mit den größten Biberbeständen“, so Gundi Habenicht vom Bibermonitoring OÖ. Heute werde der Bestand auf 6000 Biber in Österreich und 800 bis 1000 Tiere in ganz Oberösterreich geschätzt. Habenichts Aufgabe ist es, die Behörden zu unterstützen und so den Naturschutzinteressen und Vorgaben gerecht zu werden. Auch Konflikte mit Landnutzern sollen so gering wie möglich gehalten werden. Grundsätzlich bewirken die Bau- und Grabaktivitäten des Bibers eine dynamische Gestaltung der Gewässerlebensräume.
Kann zu Hochwasserschutz beitragen
Damit schafft der Nager eine wichtige Lebensgrundlage für eine Vielzahl an Tier- und Pflanzenarten, die bereits selten geworden sind. Zudem spiele er auch eine aktive Rolle beim Hochwasserschutz: Biber errichten Dämme und stauen damit das Wasser zurück. Im Staubereich wird das Wasser länger in der Fläche gehalten, versickert ins Grundwasser, wobei es auch gefiltert und gereinigt wird. In weiterer Folge sickert es in das unterhalb angrenzende Gewässersystem. „Dies kann einen Beitrag zum Hochwasserschutz leisten, insbesondere für kleinere Hochwässer und um die Spitzen von größeren Hochwässern abzukappen. Würde man es schaffen, dem Biber in kleineren Gewässern Raum zu geben, um seine Stau- und Vernässungsaktivitäten durchzuführen, wäre ein positiver Beitrag für den Hochwasserschutz zu erwarten“, sagt die Expertin.
„Zeichen von Reichtum“
Losensteins Altbürgermeister Gottfried Schuh ist regelmäßig mit seinem Kanu auf der Enns unterwegs. Dabei traf er auch des Öfteren auf einen Biber: „Neulich habe ich ihn früh morgens in der schnell rinnenden Enns schwimmen gesehen. Das ist ein Zeichen von großem Reichtum, dass sich das Tier wieder bei uns ansiedelt. Der Naturraum verändert sich sichtlich zum Positiven“, freut sich der Losensteiner.
Dem Biber „Spielfeld“ geben
Nicht jedem bekommen die baulichen Aktivitäten des Bibers mit seinen kräftigen, scharfen Nagezähnen: Was also tun, wenn die Umgestaltung des dämmerungs- und nachtaktiven Tiers sauer aufstoßt? „In Absprache mit den Behörden können Dämme reguliert werden. Insgesamt ist man auf lange Sicht aber besser beraten, dem Biber ein gewisses ‚Spielfeld‘ zuzugestehen, als gegen jede seiner Aktivitäten anzukämpfen. Für dadurch entstehende wirtschaftliche Einschränkungen oder Mehraufwände stehen Ausgleichszahlungen zur Verfügung“, so Habenicht.
Bäume teilweise wegen Biber gerodet
In Garsten mussten im Vorjahr unter anderem vom Biber angeknabberte Bäume entlang der Ennsmeile gefällt werden. „Es wäre sonst zu gefährlich gewesen. Auch im Bereich der Dambach-Mündung waren einige Zeit viele Biber unterwegs. Sie dürften aber gewandert sein, jetzt ist es ruhiger“, so Markus Zöttl von der Gemeinde Garsten. Naheliegend wäre, dass sie flussabwärts gezogen sind. Fischer Patrick Böck gelang es vor Kurzem sogar, eine ganze Biber-Familie vor die Linse bekommen: „Unweit der Ramingbach-Mündung habe ich heuer im Juni zwei ausgewachsene Biber mit mehreren Jungtieren gesehen. Die Biber-Familie war dabei gar nicht scheu“, freut sich der Steyrer.
Zur Sache
Der Biber ist eine streng geschützte Tierart gemäß der FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat). Er darf nach dem Oö. Naturschutzgesetz nicht verfolgt, beunruhigt, gefangen, befördert, gehalten oder getötet werden. Das Entfernen ist verboten. Ausnahmen können bewilligt werden, wenn etwa erhebliche Schäden an land- und forstwirtschaftlichen Kulturen, Viehbeständen, Wäldern oder Fischwässern abgewendet werden sollen. Und auch nur, wenn es keine anderweitige, zufriedenstellende Lösung gibt und der günstige Erhaltungszustand der Tiere aufrechterhalten wird.
• Infos zur Biberprämie:
Für die Biberprämie gibt es zwei Bemessungsgrundlagen: Kann der Grundbesitzer die Fläche weiterhin wirtschaftlich nutzen, bekommt er 100 Euro pro Hektar und Jahr. Ist eine Nutzung nicht mehr möglich, sind es 300 Euro pro Hektar und Jahr.
Alle weiteren Infos dazu beim Bibermanagement des Landes OÖ.
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