Unsicherheit der Bürger nimmt zu

Als Antwort auf die Anschläge von Paris plant die EU-Kommission eine Verschärfung des Waffengesetzes. | Foto: BRS Archiv
  • Als Antwort auf die Anschläge von Paris plant die EU-Kommission eine Verschärfung des Waffengesetzes.
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BEZIRK. Die Zahlen zeigen ein klares Bild: 2015 stellte das Polizeikommissariat Steyr 67 Waffenbesitzkarten aus. 2014 waren es insgesamt 21. Allein im heurigen Jänner wurden acht Anträge auf eine Waffenbesitzkarte eingereicht (Jänner 2015 einer; Jänner 2014 null.).
Noch deutlicher wird es im Bezirk Steyr-Land. Hier stellte die Bezirkshauptmannschaft 2015 143 waffenrechtliche Urkunden (Waffenbesitzkarten und Waffenpässe) aus. Im Vergleich: 2014 waren es nur 64. Heuer im Jänner beantragten 38 Personen eine Waffenbesitzkarte bei der BH. Im Jänner 2015 beantragten nur acht Leute diese Berechtigung. Gründe für eine Waffenbesitzkarte müssen die Personen bei der Anmeldung keine angeben. "Ende des letzten Jahres geisterte die Meldung, dass die Zugangsberechtigungen für Waffen erschwert werden, herum. Damit ist auch die Zahl der Anmeldungen gestiegen", so Johannes Neustifter von der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land.

Subjektives Sicherheitsgefühl
Eine Waffenbesitzkarte berechtigt zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen der Kategorie B. Das sind Revolver, Pistolen und halbautomatische Schusswaffen. Ein Waffenpass ist eine waffenrechtliche Erlaubnis-Bescheinigung, welche den Inhaber zum Erwerb, Besitz, Einführen und zusätzlich zum Führen einer bestimmten Anzahl von genehmigungspflichtigen Schusswaffen berechtigt. Auch im Handel spiegelt sich die erhöhte Nachfrage wider. Pfeffersprays und Taschenalarme sind dabei besonders beliebt. Bestätigt die Kriminalstatistik den Trend? "Nein,", sagt Stadtpolizeikommandant Christian Moser. Die Gesamtzahl aller Delikte sei in ganz Oberösterreich zurückgegangen. Die Einbruchskriminalität ist leicht gestiegen. "Das hat aber nichts mit Flüchtlingen zu tun", so Moser. Bis dato seien die Flüchtlinge in Steyr in keine strafbaren Handlungen verwickelt gewesen. Auch in Steyr-Land sieht die Situation ähnlich aus. "Im Großen und Ganzen ist die Statistik zurückgegangen", so Bezirkspolizeikommandant-Stellvertreter Chefinspektor Josef Lumplecker von der Polizei Garsten.
Moser und Lumplecker führen die Entwicklung mit den steigenden Waffen-Anmeldungen auf das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zurück. "Die Leute fühlen sich nicht mehr so sicher. Und jeder schaut, dass er sich besser schützen kann", so Lumplecker. Sich aber deswegen eine Waffe für den Selbstschutz zu besorgen halten Moser und Lumplecker für den falschen Weg. "Es reicht nicht, eine Waffe zu besitzen. Man muss auch in der Situation damit umgehen können und sich der Konsequenzen bewusst sein", so Moser. Ein Pfefferspray sei einer Schusswaffe vorzuziehen. "Der verursacht nur geringe Schäden. Man muss ihn aber trotzdem richtig anwenden", so Moser. Alternativ bieten sich sogenannte Taschenalarme an, die bei Betätigung einen ohrenbetäubenden Lärm abgeben.
Nach den Terroranschlägen in Paris plant die Europäische Kommission, den Erwerb von Feuerwaffen in der EU zu erschweren. Diskutiert wird ein Verbot von halbautomatischen Waffen, eine Verschärfung bei deaktivierten Waffen sowie eine Befristung des Waffenbesitzes auf fünf Jahre samt medizinischer Untersuchung für die Verlängerung.

Waffen-Klassen
Kategorie A (verbotene Waffen und Kriegsmaterial):
Maschinengewehre, Pumpguns. Erwerb, Besitz und Führen grundsätzlich verboten.
Kategorie B: Revolver, Pistolen, Halbautomaten. Erwerb und Besitz nur mit Waffenbesitzkarte oder Waffenpass. Führen nur mit Waffenpass.
Kategorie C: Büchsen (Schusswaffen mit gezogenem Lauf). Erwerb und Besitz ab 18 Jahren. Pflicht zur Registrierung im zentralen Waffenregister (ZWR) binnen sechs Wochen ab Erwerb oder Weitergabe. Führen nur mit Waffenpass oder gültiger Jagdkarte bzw. für Mitglieder von Schützenvereinen.
Kategorie D: Flinten (Schusswaffen mit glattem Lauf). Erwerb und Besitz ab 18. Pflicht zur Registrierung im ZWR binnen sechs Wochen ab Erwerb oder Weitergabe. Führen nur mit Waffenpass oder gültiger Jagdkarte bzw. für Mitglieder von Schützenvereinen. Quelle: www.help.gv.at

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